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Verfahren nach der Räumung

Was ist nach der Räumungsanhörung zu tun

Verfahren nach Erhalt eines Räumungsurteils

Hier ein allgemeiner Überblick über das Verfahren nach Erhalt eines Räumungsurteils.

In Franklin County ist der erste Schritt nach einem Räumungsurteil die Beantragung eines Rückgabebescheids, der auch als „red tag“ bezeichnet wird. In der Regel tue ich dies im Namen des Vermieters, und zwar noch am Tag des Räumungsurteils/der Anhörung. Der Gerichtsvollzieher bringt den roten Zettel in der Regel zwei Arbeitstage nach meinem Antrag an der Mieteinheit an. Der rote Zettel informiert den Mieter darüber, dass gegen ihn ein Räumungsurteil ergangen ist und er fünf Tage Zeit hat, die Räumlichkeiten zu verlassen. Der Tag des Aushangs, Wochenenden und Feiertage zählen bei der Berechnung der fünf Tage mit.

Wenn sich der Mieter nach Ablauf der fünf Tage weigert, die Mieteinheit zu verlassen, muss der Vermieter den Anwalt informieren. Dann kann ein Antrag auf Räumung gestellt und bezahlt werden. Der Vermieter kann das Büro des Gerichtsvollziehers in Franklin County unter der Nummer 614-645-7780 am nächsten Werktag nach Einreichung des Antrags auf Räumung anrufen. Der Vermieter muss zwischen 8:00 Uhr und 9:30 Uhr anrufen, um einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher zu vereinbaren. Die Gerichtsvollzieher gehen um 9:30 Uhr, um ihre Aufgaben für den Tag zu erfüllen.

In der Regel ist eine Vorsprache nicht erforderlich, da die überwiegende Mehrheit der Mieter innerhalb der fünftägigen Kündigungsfrist auszieht. Wenn ein Auszug erforderlich ist, wird der Gerichtsvollzieher den Auszug lediglich überwachen. Der Vermieter muss für die Räumung ein Team von vier Personen, Kisten und Planen (bei schlechtem Wetter) bereitstellen. Der Gerichtsvollzieher überwacht den Auszug des Mieters, der etwa eine Stunde dauern sollte. Trifft der Vermieter den Gerichtsvollzieher nicht mit dem erforderlichen Personal (vier Personen) an, kann die Räumung verschoben werden.

Der Vermieter sollte zu diesem Zeitpunkt die Schlösser auswechseln, das Passwort einer Alarmanlage zurücksetzen, den Code des Garagentoröffners ändern und alle anderen notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Räumlichkeiten zu diesem Zeitpunkt zu sichern. Ich habe von Mietern gehört, die nach dem Auszug in die Mieteinheit einbrechen, um Geräte zu entwenden und die Räumlichkeiten zu beschädigen.

Wenn Sie mit der zweiten Schadensersatzklage gegen den Mieter fortfahren möchten, können Sie dies erst tun, nachdem Sie eine Bestandsaufnahme der Schäden an der Mieteinheit vorgenommen haben. Diese Bestandsaufnahme findet bei oder nach dem Auszug statt. Sie können Ihren Schaden erst dann vollständig beurteilen, wenn der Mieter die Wohnung geräumt hat. Eine Begehung vor dem Auszug des Mieters ist für die Schadensberechnung völlig nutzlos. Um Ihren Mieter auf Schadensersatz verklagen zu können, müssen Sie geeignete Unterlagen wie Fotos, Rechnungen und Kostenvoranschläge beschaffen. Der Vermieter sollte auch eine Aufschlüsselung der Schäden vorbereiten, die zu diesem Zeitpunkt mit der Kaution verrechnet werden.