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2016 Colorado Revised StatutesTitel 13 – Gerichte und GerichtsverfahrenForcible Entry and DetainerArtikel 40 – Forcible Entry and Detainer – General Provisions§ 13-40-122. Writ of restitution after judgment

CO Rev Stat § 13-40-122 (2016) What’s This?

(1) Auf Grund eines Urteils, das in einem Verfahren nach den Bestimmungen dieses Artikels ergangen ist, darf vor Ablauf von achtundvierzig Stunden ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung keine Rückgabeanordnung erlassen werden; und solche Anordnungen dürfen von dem zuständigen Beamten nur bei Tageslicht und zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang vollstreckt werden. Jede in diesem Abschnitt geregelte Rückgabeanordnung kann von einem Sheriff, Untersheriff oder Hilfssheriff des Bezirks, in dem sich das Eigentum befindet, wie in Abschnitt 16-2.5-103 (1) oder (2), C.R.S. beschrieben, vollstreckt werden, während des Dienstes oder außerhalb des Dienstes zu den Sätzen, die das Büro des anstellenden Sheriffs gemäß Abschnitt 30-1-104 (1) (gg), C.R.S.

(2) Der Beamte, der eine Rückgabeanordnung gemäß Unterabschnitt (1) dieses Abschnitts vollstreckt, und die Strafverfolgungsbehörde, die einen solchen Beamten beschäftigt, sind von der zivilrechtlichen Haftung für Schäden am persönlichen Eigentum eines Mieters befreit, das während der Vollstreckung der Anordnung aus den Räumlichkeiten entfernt wurde. Ein Vermieter, der die rechtmäßigen Anweisungen des Vollstreckungsbeamten befolgt, ist von der zivil- und strafrechtlichen Haftung für jede Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit dem persönlichen Eigentum eines Mieters, das während oder nach der Vollstreckung eines Rückgabebescheids aus den Räumlichkeiten entfernt wurde, befreit.

(3) Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, das persönliche Eigentum eines Mieters, das während oder nach der Vollstreckung eines Rückgabebescheids aus den Räumlichkeiten entfernt wurde, aufzubewahren oder zu pflegen. Unabhängig davon, ob ein Vermieter sich dafür entscheidet, das so entfernte persönliche Eigentum aufzubewahren oder zu erhalten, ist der Vermieter nicht verpflichtet, das persönliche Eigentum zu inventarisieren oder das Eigentum oder den Zustand des persönlichen Eigentums festzustellen. Eine solche Aufbewahrung begründet weder eine stillschweigende noch eine ausdrückliche Bürgschaft für das persönliche Eigentum, und der Vermieter ist von der Haftung für jeglichen Verlust oder Schaden an dem persönlichen Eigentum befreit.

(4) Ein Vermieter, der sich dafür entscheidet, das persönliche Eigentum eines Mieters aufzubewahren, das während oder nach der Vollstreckung einer Rückgabeanordnung aus den Räumlichkeiten entfernt wurde, kann dem Mieter die angemessenen Kosten für die Aufbewahrung des persönlichen Eigentums in Rechnung stellen. Um diese Kosten wiederzuerlangen, kann der Vermieter entweder über das persönliche Eigentum im Rahmen der Pfandrechte verfügen, die der Vermieter gemäß Teil 1 von Artikel 20 des Titels 38 C.R.S. hat, oder der Vermieter kann dem Mieter gestatten, das persönliche Eigentum wiederzuerlangen, nachdem er die dem Vermieter entstandenen angemessenen Lagerungskosten bezahlt hat.