Sollte ein Angeklagter bei der Urteilsverkündung sprechen?
Gepostet in Strafrecht am 10. März 2019
Als Strafverteidiger haben wir Hunderte, wenn nicht Tausende von Strafverhandlungen geführt. Und je nach den Umständen können wir uns dafür entscheiden, unseren Mandanten in den Zeugenstand zu rufen, um in seinem eigenen Namen auszusagen, oder wir können ihn bitten, kein einziges Wort zu sagen. Und warum? Weil jeder einzelne Fall anders ist. Manchmal stehen die Ergebnisse schon im Voraus fest. Manchmal ist die Anhörung des Angeklagten aber auch unerlässlich. Wann also sollte ein Angeklagter bei der Urteilsverkündung sprechen? Im Folgenden finden Sie einige Beispiele.
Wird der Angeklagte zu Wort kommen?
Bevor wir jedoch auf Einzelheiten eingehen, ist es wichtig, daran zu denken, dass ein Angeklagter vor der Urteilsverkündung die Möglichkeit hat, zu sprechen. Wann? Im Rahmen einer Voruntersuchung zur Urteilsfindung (Pre-Sentence Investigation, PSI). Bei den meisten Straftaten oder Vergehen, die eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen können, kann ein Richter eine Voruntersuchung anordnen. Bei der Erstellung dieses Berichts kann die Bewährungshilfe den Angeklagten nach seiner Meinung zu der aktuellen Straftat fragen. Viele Strafverteidiger bitten ihre Mandanten, bei diesen Befragungen keine Aussage zu machen und stattdessen bei der Urteilsverkündung eine Erklärung abzugeben, da ein Anwalt die Dinge bei der Urteilsverkündung viel leichter kontrollieren kann. Dennoch sind Anwälte bei der Erstellung der PSI oft nicht anwesend, und dieser Bericht kann über das Strafmaß entscheiden. Bevor Sie also etwas in einem PSI-Bericht sagen, sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, wie Sie Fragen richtig beantworten. Wenn der Bericht erst einmal erstellt ist und der Richter die Antworten des Angeklagten gelesen hat, ist es oft schwer, den Schaden vor der Verurteilung wieder rückgängig zu machen.
Set Term Pleas:
Meistens folgt die Urteilsverkündung auf eine Anhörung, in der ein Schuldbekenntnis abgegeben wurde, so dass keine Diskussion über den Strafrahmen oder die zu verhängende Sanktion erforderlich ist. Unter diesen Umständen ist es selten sinnvoll, dass ein Angeklagter das Wort ergreift – es sei denn, das Geständnis selbst ist so milde, dass zu befürchten ist, dass das Gericht das Geständnis nicht akzeptiert. Unter diesen Umständen kann eine Anhörung des Angeklagten eine gute Idee sein.
Nach der Verurteilung in der Hauptverhandlung.
Abhängig von den Umständen kann es sinnvoll sein, bei einer Verurteilungsanhörung im Anschluss an eine Verhandlung zu sprechen. Oftmals entscheiden sich Anwälte jedoch dafür, ihre Mandanten nach der Verhandlung nicht zu Wort kommen zu lassen. Der Grund für diese Entscheidung liegt darin, dass sich die Parteien im Falle einer Gerichtsverhandlung darauf geeinigt haben, dass entweder eine rechtliche Schwachstelle vorliegt oder der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Wenn Sie den Prozess verlieren und Ihr Recht auf eine erfolgreiche Berufung wahren wollen, bitten die Anwälte ihre Mandanten häufig, sich bei der Urteilsverkündung nicht zu äußern. Warum? Weil in einem Berufungsverfahren alles, was in der Verhandlung, vor der Verhandlung und nach der Verhandlung (einschließlich der Urteilsverkündung) gesagt wurde, als faires Spiel betrachtet werden kann. Wenn sich jemand bei der Verurteilung äußert und die Verantwortung anerkennt oder sich zu ausführlich entschuldigt, könnte dies später in der Berufung gegen ihn verwendet werden. Es gibt jedoch nur begrenzte Möglichkeiten, wie ein Angeklagter aussagen kann, um Reue zu zeigen, ohne dass ein weiteres Berufungsverfahren beeinträchtigt wird. Es ist wichtig, dass Anwälte und ihre Mandanten ausführliche Gespräche führen, bevor sie entscheiden, wie sie sich bei der Urteilsverkündung nach dem Prozess verhalten sollen.
Open-Term Pleas oder umstrittene Sätze in Plea Agreements.
Wenn es Teile des Plädoyers gibt, bei denen die Parteien über das Ergebnis streiten, ist es oft sinnvoll, den Angeklagten sprechen zu lassen. Oftmals rufen die Verteidiger ihre Mandanten nicht zu diesen Anhörungen auf, weil sie befürchten, dass ihr Mandant dadurch einem Kreuzverhör durch den Staat ausgesetzt ist. Unter diesen Umständen kann der Verteidiger andere Zeugen aufrufen, um Beweise anzuführen, die das Gericht über seinen Mandanten in Betracht ziehen soll, ohne dass der Mandant selbst etwas sagt (z. B. Arbeitsgeschichte, familiäre Unterstützung, Charakterreferenzen usw.). Eine Möglichkeit, das Problem des Kreuzverhörs zu umgehen, besteht darin, dass viele Verteidiger ihre Mandanten bitten, eine vorbereitete Erklärung zu verlesen, die oft als „Allokation“ bezeichnet wird. Die Verteidigung kann sich darum kümmern, was gesagt wird und, was noch wichtiger ist, was nicht gesagt wird – und eine sorgfältig vorbereitete Erklärung kann ein entscheidender Faktor sein.
Was sollte bei der Verurteilung gesagt werden und was nicht?
Dinge, die nicht gesagt werden sollten: Denken Sie daran, dass neben den Worten auch das Verhalten des Angeklagten bei der Verurteilung wichtig ist.
- Wenn ein Angeklagter eine Aussage macht, sollte er NIEMALS, und ich meine NIEMALS, aus dem Stegreif sprechen. Zu groß ist die Gefahr, vom Thema abzuschweifen oder Dinge zu sagen, die eher verletzend als hilfreich sein könnten. Wenn ein Angeklagter das Wort ergreift, sollte er dies anhand eines vorbereiteten, vollständig ausgearbeiteten Schreibens tun, oder, alternativ, anhand einiger sorgfältig ausgewählter Aufzählungspunkte (siehe unten). Unabhängig davon, wofür sich der Angeklagte entscheidet, ist es wichtig, dass das Schreiben mit Gefühl und Tonfall gelesen oder gesprochen wird. Andernfalls könnte der Richter das Gesagte überhören.
- Der Angeklagte sollte sich NIEMALS, und ich meine NIEMALS, für seine Taten entschuldigen. Dafür ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt. Der Verteidiger kann die Gründe für die Geschehnisse darlegen, aber der Angeklagte sollte niemals jemand anderem oder etwas anderem (z.B. Alkohol, Drogen, Sucht usw.) die Schuld für seine schlechten Taten geben. Ein guter Verteidiger kann dies einflechten, ohne dass der Angeklagte es sagt.
- Schließlich sollte es bei der Verurteilung NIEMALS, und ich meine wirklich NIEMALS, darum gehen, wie der Fall „mich“ oder „ich“ betrifft. Sie sollte sich niemals auf den Schaden konzentrieren, den der Fall dem Angeklagten selbst zugefügt hat. Auch hier kann der Verteidiger diese Argumente vorbringen, aber nicht der Angeklagte. Der Schwerpunkt liegt auf der Wiedergutmachung und dem Schaden, der anderen zugefügt wurde.
Dinge, die gesagt werden sollten. Alles, was über diese 5 Punkte hinausgeht, kann schädlich oder selbstherrlich sein.
- Übernehmen Sie die volle und vollständige Verantwortung (wiederum unter der Annahme, dass Sie keine Berufung einlegen)
- Enthüllen Sie sich nicht mit Entschuldigungen für das Verhalten oder die schlechte Tat (wiederum unter der Annahme, dass Sie keine Berufung einlegen). Der Angeklagte sollte irgendwann Punkt (1) und (2) kombinieren, indem er sagt: „Ich übernehme die volle und vollständige Verantwortung ohne jegliche Entschuldigung, denn es gibt keine Entschuldigung für meine Handlungen.“ Dies schränkt die Möglichkeiten des Staates ein, das Gegenteil zu behaupten.
- Entschuldigen Sie sich zuerst bei dem Opfer, der Familie des Opfers, Ihrer Familie, dem Gericht und dem Staat Indiana (in dieser Reihenfolge). Sprechen Sie davon, dass Sie die Leute im Stich gelassen haben und sich für Ihre Taten schämen (wenn Sie in Berufung gehen, kann dies immer noch getan werden, wenn es sich auf Dinge wie „obwohl ich meine Unschuld beteuere, entschuldige ich mich dafür, dass ich überhaupt in der Lage war, für so etwas beschuldigt zu werden“ …. oder einfach „Ich entschuldige mich für Ihr Leid und Ihren Verlust usw.“)
- Sprechen Sie kurz (sehr kurz) über Ihre Pläne für die Zukunft (Schule, Arbeit, Wiedergutmachung – das Opfer entschädigen, anderen in ähnlicher Lage helfen usw.)
- Bitten Sie den Richter, Sie nicht aufzugeben und den Schlüssel nicht wegzuwerfen. Sprechen Sie davon, wieder ein produktives Mitglied der Gesellschaft zu sein.
Auch hier ist es wichtig, dass Sie und Ihr Anwalt diese Optionen und die Umstände, die dazu führen, ob es für Sie sinnvoll ist, zu sprechen, besprechen. Oftmals sehnt sich ein Angeklagter danach, zu sprechen und sich zu den Vorwürfen zu äußern, aber genauso oft kann sein Anwalt davon abraten. Wenn eine Aussage sinnvoll ist, sind Kürze und Aufrichtigkeit das A und O. Sollten Sie oder Ihre Familienmitglieder mit möglichen Anklagen konfrontiert werden, rufen Sie die erfahrenen Indianapolis Criminal Defense Attorneys bei Banks & Brower noch heute unter (317) 870-0019 an oder senden Sie uns eine E-Mail an [email protected]. Wir sind 24/7 erreichbar.