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Wrongful Termination

Wrongful Termination and Wrongful Discharge Attorneys in New Jersey

Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in einer Weise entlässt, die seine Rechte verletzt, kann dies eine „unrechtmäßige Kündigung“ darstellen. In New Jersey können Klagen wegen unrechtmäßiger Kündigung schwierig sein, weil New Jersey das Rechtskonzept der „Beschäftigung nach Belieben“ eingeführt hat. Beschäftigung nach Belieben bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet ist, wenn kein Arbeitsvertrag oder Rechtsanspruch besteht (z. B. bei Lehrern), und dass sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber das Recht haben, das Arbeitsverhältnis aus jedem beliebigen Grund (mit Ausnahme eines diskriminierenden Grundes) oder ohne jeglichen Grund zu beenden.

Wenn ein Unternehmen beispielsweise einen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rasse, seines Geschlechts, seiner nationalen Herkunft oder anderer gesetzlich geschützter Merkmale entlässt, stellt dies eine Ausnahme von der Doktrin der Beschäftigung nach Belieben dar und ist eine illegale Diskriminierung. Entlässt ein Arbeitgeber dagegen einen Arbeitnehmer ohne Grund oder nur, weil er ihn nicht mag, kann dies zwar „unfair“ sein, ist aber nicht rechtswidrig.

Wenn jedoch ein Arbeitsvertrag bestand und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Verletzung der Vertragsbedingungen entließ, kann die Entlassung eine unrechtmäßige Kündigung darstellen. Darüber hinaus sind Informanten, Mitarbeiter, die sich über Belästigungen oder andere illegale Aktivitäten beschweren oder dagegen Einspruch erheben, oder diejenigen, die an einer Untersuchung am Arbeitsplatz teilnehmen, vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt. Wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten wegen dieser Art von Aktivitäten entlässt, kann der Angestellte einen Anspruch auf unrechtmäßige Entlassung haben.

Wenn eine Klage wegen unrechtmäßiger Entlassung erfolgreich ist, kann der Arbeitnehmer nach dem Recht von New Jersey eine Reihe verschiedener Schadensersatzansprüche geltend machen, darunter:

  • Lohnverlust
  • Unterlassungsanspruch am Arbeitsplatz
  • Strafschadenersatz
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Entschädigung für emotionale Belastung

Erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht in New Jersey

Die Anwälte für Arbeitsrecht bei Einhorn Barbarito verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Beratung von Mandanten in Fragen der unrechtmäßigen Kündigung und der Beschäftigung nach Belieben im gesamten Bundesstaat New Jersey. Unsere Anwälte arbeiten mit Arbeitgebern zusammen, um Klagen wegen unrechtmäßiger Entlassung zu verhindern, und wir verteidigen Arbeitgeber, wenn derartige Klagen auftauchen. Wir vertreten auch Arbeitnehmer, die aus den verschiedensten Gründen unrechtmäßig entlassen wurden.

Unsere Kanzlei ist einzigartig, da wir sowohl die Unternehmensleitung als auch die Arbeitnehmer vertreten. Dieser Ansatz hilft uns, die Positionen beider Parteien besser zu verstehen, so dass wir den Erfolg unserer Mandanten, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, maximieren können. In jeder von uns bearbeiteten Angelegenheit wegen unrechtmäßiger Entlassung führen unsere Anwälte eine gründliche Analyse des Falles durch und empfehlen die beste Vorgehensweise für unseren Mandanten. Diese Fälle sind sehr faktenorientiert und werden am besten von Anwälten bearbeitet, die sich mit Klagen wegen ungerechtfertigter Entlassung in New Jersey auskennen.

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einer Klage wegen ungerechtfertigter Entlassung konfrontiert sind oder als Arbeitnehmer der Meinung sind, dass die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses rechtswidrig gewesen sein könnte, empfehlen wir Ihnen, noch heute einen Beratungstermin mit unserer Arbeitsrechtspraxis zu vereinbaren. Die Anwälte von Einhorn Barbarito in New Jersey befassen sich mit rechtswidrigen Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im gesamten Bundesstaat. Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei noch heute unter der Nummer 973-627-7300.

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