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Working Holidays – Consulate General of Ireland

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird die Annahme neuer Anträge für die WHA-Programme bis auf weiteres ausgesetzt. Es ist unwahrscheinlich, dass in diesem Jahr wieder Anträge gestellt werden können. Diese Entscheidung wird mit Rücksicht auf die Gesundheit, das Wohlergehen und die Gesundheit derjenigen getroffen, die nach Irland reisen möchten. Wir werden die Situation weiterhin genau beobachten, um die Anträge wieder zu öffnen, sobald es die Umstände erlauben.

FAQ’s

1. Ich möchte einen Antrag auf Einreise nach Irland im Rahmen einer Arbeitsurlaubsgenehmigung stellen. Ist dies derzeit möglich?

Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben wir vorübergehend die Annahme neuer Anträge im Rahmen des Programms für Arbeitsurlaubsgenehmigungen eingestellt. Wir beabsichtigen, die Annahme von Anträgen wieder aufzunehmen, sobald es die Umstände erlauben. Wir gehen nicht davon aus, dass wir im Jahr 2020 in der Lage sein werden, weitere Anträge anzunehmen.

Unser Hauptanliegen bleibt die Gesundheit, das Wohlergehen und das Wohlergehen derjenigen, die mit einer WHA nach Irland reisen möchten. Wir beobachten weiterhin die sich schnell entwickelnde Situation hier und in den entsprechenden Orten im Ausland, insbesondere in Bezug auf die öffentlichen Gesundheitsratschläge, Reisebeschränkungen, Arbeitsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit von Kurzzeitunterkünften.

Wir werden eine öffentliche Ankündigung machen, sobald wir neue Anträge annehmen. Bitte behalten Sie unsere Website im Auge.

2. Ich halte mich derzeit im Rahmen des WHA-Programms in Irland auf. Wird meine Aufenthaltsgenehmigung verlängert?

In Anbetracht der durch COVID19 verursachten Unsicherheiten hat der Immigration Service Delivery in den letzten Monaten eine allgemeine Verlängerung aller Aufenthaltsgenehmigungen in Irland vorgenommen, einschließlich der Genehmigungen im Zusammenhang mit dem WHA-Programm. Mit der jüngsten Ankündigung vom 18. August wurden die zwischen dem 20. August und dem 20. September auslaufenden Erlaubnisse um einen Monat verlängert. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, diese Genehmigungen weiter zu verlängern.

Die im WHA-Antragsformular dargelegten Bedingungen besagen eindeutig, dass Teilnehmer am WHA-Programm Irland nach Ablauf der Genehmigung verlassen müssen. Daher raten wir allen WHA-Teilnehmern, deren Aufenthaltsgenehmigung in Irland abläuft, dringend, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Irland rechtzeitig zu verlassen.

3. Ich war im Rahmen des WHA-Programms in Irland, bin aber aufgrund der COVID19-Situation in mein normales Wohnsitzland zurückgekehrt. Kann ich in Zukunft mit meinen derzeitigen Genehmigungen zurückkehren?

Wir raten weiterhin davon ab, derzeit nach Irland zu reisen. Unser Hauptanliegen ist nach wie vor die Gesundheit, das Wohlergehen und das Wohlergehen derjenigen, die mit einer WHA nach Irland reisen möchten. Es gelten weiterhin eine Reihe von Beschränkungen, um die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zu verhindern und die Ansteckung zu begrenzen, einschließlich einer 14-tägigen Selbstbeschränkung bei der Ankunft. Befristete Beschäftigungsmöglichkeiten sind rar, und die Möglichkeiten, innerhalb des Landes zu reisen, können begrenzt sein.

Wenn Sie bei der Einwanderungsbehörde registriert sind und während Ihres ersten Aufenthalts eine irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP) erhalten haben, können Sie nach Irland zurückkehren, bis diese Genehmigung abläuft.

4. Ich bin derzeit im Besitz eines gültigen WHA, bin aber noch nicht nach Irland gereist. Kann ich trotzdem reisen? Was ist, wenn sie abläuft?

Wir raten nach wie vor dringend davon ab, derzeit nach Irland zu reisen. Unsere größte Sorge gilt der Gesundheit, dem Wohlergehen und dem Wohlergehen derjenigen, die mit einer WHA nach Irland reisen möchten. Es gelten weiterhin eine Reihe von Beschränkungen, um die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie zu verhindern und die Ansteckung einzuschränken, einschließlich einer 14-tägigen Selbstbeschränkung bei der Ankunft. Befristete Beschäftigungsmöglichkeiten sind rar, und die Möglichkeiten, innerhalb des Landes zu reisen, können begrenzt sein.

Wir beobachten weiterhin die sich rasch entwickelnde Situation hier und an den entsprechenden Orten im Ausland, insbesondere im Hinblick auf die öffentlichen Gesundheitsratschläge, Reisebeschränkungen, Beschäftigungsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit von kurzfristigen Unterkünften.

Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass sich die Bedingungen ausreichend ändern werden, damit Sie Ihre WHA-Möglichkeit in Irland vor Ende 2020 wahrnehmen können. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass, falls eine Änderung des Zeitrahmens für Ihre Einreisegenehmigung nach Irland erforderlich sein sollte, diese so geändert wird, dass Ihre Reise nach Irland erleichtert wird, wenn die Umstände es zulassen.

Inhaber von WHAs mit einem Ablaufdatum im Jahr 2020 können zwar bis Ende 2020 nach Irland reisen, aber wir raten Ihnen weiterhin, Ihre Reise zu verschieben, bis sich die Umstände verbessern. Wir hoffen, dass Sie die Möglichkeit haben werden, Irland zu besuchen, sobald sich die Umstände verbessern, und dass Sie dann in der Lage sein werden, die Möglichkeiten und Erfahrungen, die das Ziel dieses Programms sind, in vollem Umfang zu genießen.

5. Kann ich von einer WHA zu einer anderen Form der Erlaubnis wechseln?

Die im Antragsformular aufgeführten Bedingungen besagen eindeutig, dass Teilnehmer am WHA-Programm Irland nach Ablauf der Erlaubnis verlassen müssen, die nicht verlängert werden kann.

INFORMATIONEN:

Nur Anträge, die auf dem offiziellen Antragsformular (auf dieser Website verfügbar) eingehen, werden zur Bearbeitung angenommen.

Antragsteller, die eine Working Holiday Authorisation (WHA) für Irland beantragen, müssen während des Antragsverfahrens ihren Wohnsitz in Neuseeland haben, über mindestens 3.000 NZ$ an verfügbaren Mitteln und ein Rückflugticket oder 6.000 NZ$ an verfügbaren Mitteln verfügen und dies auch nachweisen, und sie müssen im Besitz eines neuseeländischen Reisepasses sein, der ab dem Datum der geplanten Einreise nach Irland noch mindestens 15 Monate gültig sein muss.

Die Genehmigung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Ausstellung aktiviert werden, sonst verfällt sie. Es ist nicht möglich, die Gültigkeitsdauer von Working-Holiday-Genehmigungen zu verlängern oder einen zweiten Antrag von jemandem anzunehmen, dem bereits eine Genehmigung erteilt wurde (unabhängig davon, ob er sie in Anspruch genommen hat oder nicht).

Die aktuelle Working-Holiday-Genehmigung wird durch die Ankunft des Inhabers in Irland aktiviert. Der Inhaber unterliegt bei seiner Ankunft den normalen Einwanderungskontrollen an der Grenze. Die Genehmigung ist für einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten nach dem Datum der ersten Einreise nach Irland gültig.

Innerhalb eines Monats nach der Ankunft in Irland müssen sich Inhaber von Working Holiday Authorisations (WHA) bei ihrem örtlichen Einwanderungsbeamten registrieren lassen und erhalten gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr eine irische Aufenthaltsgenehmigung (IRP). Weitere Informationen zur Registrierung und zum Erhalt einer IRP finden Sie hier

Die Bearbeitung von Working Holiday Authorisations dauert etwa zehn Arbeitstage.

Klicken Sie hier, um das WHA-Antragsformular und die Leitlinien CURRENT – WHA anzusehen und auszudrucken. (Der Link wird eingefügt, sobald die Aussetzung der Bearbeitung aufgehoben ist)