Wells Fargo von Kreditnehmern wegen Umkehrhypotheken verklagt
Wells Fargo & Co. ignoriert Bundesvorschriften über Umkehrhypotheken und zwingt Häuser in die Zwangsvollstreckung, anstatt den Erben eine Chance zu geben, sie zu kaufen, so ein Rechtsstreit.
Staaten und überlebende Ehegatten haben das Recht, nach dem Tod eines Kreditnehmers, der eine staatlich versicherte Umkehrhypothek aufgenommen hat, Immobilien zu 95 Prozent des geschätzten Wertes zu erwerben, so die Anwälte eines Mannes aus Kalifornien in der Klage, die gestern beim Bundesgericht in San Francisco eingereicht wurde.
Wells Fargo hat die Erben nicht über dieses Recht informiert und Zwangsvollstreckungen eingeleitet, wenn die Forderungen zur Rückzahlung des vollen Hypothekenbetrags nicht erfüllt werden, so die Klage, die vom Sohn eines kalifornischen Hausbesitzers eingereicht wurde. Der Kläger, Robert Chandler, verklagte auch die Federal National Mortgage Association (Fannie Mae).
„Wells Fargos Vorgehen ist nicht nur falsch, sondern auch wirtschaftlich unvernünftig“, sagte Michael Ng, Chandlers Anwalt, heute in einer Erklärung. „Obwohl ältere Kreditnehmer für eine Versicherung bezahlt haben, die die Bank vor dem Abschwung auf dem Immobilienmarkt schützt, besteht Wells Fargo darauf, Familienmitglieder aus Häusern zu vertreiben, die unverkauft und unbewohnt bleiben werden.“
Die Klage, die von Chandler in seinem Namen und dem anderer Erben als Sammelklage eingereicht wurde, verlangt eine gerichtliche Verfügung, die Zwangsversteigerungen und Vertreibungen in den betroffenen Häusern stoppt, sowie Schadenersatz wegen Vertragsbruchs.
Wells Fargo „prüft“ die Klage und „behält sich eine Stellungnahme vor“, sagte Vickee Adams, eine Sprecherin des in San Francisco ansässigen Unternehmens, heute.
Umkehrhypotheken sind nur für Hausbesitzer ab 62 Jahren erhältlich. In einigen Fällen, wenn ein Ehepartner jünger als 62 Jahre ist, erscheint nur der Name des älteren Ehepartners auf den Dokumenten für die umgekehrte Hypothek.
Die umgekehrten Hypothekendarlehen zahlen das Eigenkapital eines Hauses an den Hausbesitzer aus, oft in Raten, und werden normalerweise zurückgezahlt, wenn der Kreditnehmer stirbt oder aus dem Haus auszieht. Kreditnehmer geraten in Verzug, wenn sie die Grundsteuer und die Versicherung nicht bezahlen.
-Bloomberg News-