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Washington Mietvertragsvorlagen | PDF | Word

STAATLICHE ANGABEN

Checkliste (59.18.260) – Wenn der Vermieter eine Kaution vom Mieter verlangt, muss dieses Formular nach Überprüfung des aktuellen Zustands der Räumlichkeiten ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Brandschutz (59.18.060(12)) – Der Vermieter muss den Mieter vor dem Einzug über die Arten von Alarmen und Sicherheitsleitfäden in der Mieteinheit informieren.

Schimmel (§ 59.18.060(13)) – Der Vermieter muss den Mietern (vom Gesundheitsministerium genehmigte) Informationen über die Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit Schimmelbelastung und die Kontrolle/Vermeidung von Schimmel zur Verfügung stellen. Diese Informationen können den Mietern direkt ausgehändigt oder in einem öffentlichen Bereich der Immobilie ausgehängt werden. (Empfohlenes Material – A Brief Guide to Mold, Moisture, and Your Home.)

Nicht erstattungsfähige Gebühren (59.18.285) – Alle Gebühren, die nicht erstattungsfähig sind, müssen im schriftlichen Mietvertrag deutlich aufgeführt werden.

Kaution (§ 59.18.270)- Der Mieter muss über den Namen, das Institut und die Adresse der Bankfiliale informiert werden, an die die Kaution überwiesen wurde.

Name und Adresse (§ 59.18-060(15)) – Der Mieter muss den Namen und die Adresse der für die Immobilie verantwortlichen Person (Vermieter oder Verwalter) erhalten.

Bleibasierte Farbe – Vermieter, die ein Haus/eine Wohnung vermieten wollen, das/die vor 1978 gebaut wurde, müssen dem potenziellen Mieter dieses vom Bund vorgeschriebene Offenlegungsformular aushändigen.

SICHERHEITSKONDITIONEN

Höchstbetrag – Es gibt keine Begrenzung für den Betrag, den ein Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses für eine Kaution verlangen kann.

Rückgabe (§ 59.18-280) – Der Vermieter muss die Kaution und alle damit verbundenen Gelder innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach dem Auszug an den Mieter zurückgeben.

ZUGANG DES VERMIETERS

Außer in Notsituationen muss der Vermieter den Mieter mindestens zwei (2) Tage vor dem Betreten der Wohnung benachrichtigen (§ 59.18.150).

MUSTERVORLAGE

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