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Terrestrischer Hörfunk

Mit dem Start des privaten terrestrischen Hörfunks in Österreich (der auch den Beginn des österreichischen Privatrundfunks im Allgemeinen markiert) wurde auch die Regulierung des privaten Rundfunks geschaffen: Im Jänner 1994 trat das Regionalradiogesetz (RRG) in Kraft, und die Landesrundfunkbehörde erteilte in der Folge die ersten regionalen Hörfunkzulassungen. Seither haben sich die rechtlichen Grundlagen der Regulierung, die Struktur der Rundfunkregulierungsbehörden und vor allem die private Hörfunklandschaft in Österreich stark verändert.
Rundfunk auf Basis analoger terrestrischer Übertragungstechniken (insbesondere UKW-Hörfunk im Bereich 87,5 bis 107,9 MHz) ist nach wie vor bewilligungspflichtig, zumal es notwendig ist, knappe Frequenzressourcen (Übertragungskapazitäten) auf mehrere Antragsteller aufzuteilen.
Das Frequenzspektrum für UKW-Hörfunk ist in Österreich recht dicht besiedelt, für sehr große Versorgungsgebiete ist derzeit kein Platz vorhanden. Daher werden Hörfunkzulassungen in der Regel öffentlich ausgeschrieben, wenn die zehnjährige Gültigkeitsdauer bestehender Zulassungen abgelaufen ist oder wenn eine Zulassung aus anderen Gründen (z.B. Aufgabe oder Widerruf) frei wird. Sofern Interessenten zusätzliche Übertragungskapazitäten identifizieren, werden diese zunächst einer technischen Überprüfung durch die KommAustria unterzogen. Ergibt diese Prüfung, dass eine Nutzung der Frequenzen technisch möglich ist, werden diese in der Regel für die Dauer von mindestens zwei Monaten öffentlich ausgeschrieben, wobei jeder Interessent einen Antrag auf Erteilung einer Funkkonzession oder auf Zuordnung der Frequenzen zu einer bestehenden Konzession stellen kann. Gehen mehrere Bewerbungen ein, wird die Zulassung in der Regel im Rahmen eines Auswahlverfahrens erteilt, das vor allem dazu dient, denjenigen Hörfunksender zu ermitteln, der am ehesten geeignet ist, eine größere Meinungsvielfalt im Medium zu gewährleisten.
Außerdem können auch bestehenden Hörfunkveranstaltern neue Frequenzen zugewiesen werden, um ihr Versorgungsgebiet zu verbessern oder zu erweitern. Das Zuteilungsverfahren wird dabei in der Regel wie eine neue Zulassung behandelt, so dass die Behörden auch in diesen Fällen den am besten geeigneten Bewerber anhand der geltenden rechtlichen Kriterien ermitteln können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der RTR-GmbH in den folgenden Abschnitten:

  • Verzeichnis der Hörfunkveranstalter
  • Funkfrequenzregister (Verzeichnis der zugeteilten Frequenzen)
  • Senderkarte (geografische Darstellung der zugeteilten Frequenzen)
  • Ausschreibungen der KommAustria
  • Entscheidungen der KommAustria (Kategorien: Zulassungen und Frequenzzuteilungen)
  • Informationen für Antragsteller