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[Sporttauglichkeit von Patienten mit Wolff-Parkinson-White-Syndrom]

Die Sporttauglichkeit von Patienten mit Wolff-Parkinson-White-Syndrom ist ein praktisches Problem der Kardiologie. Das größte Risiko ist der plötzliche Tod aufgrund von Vorhofflimmern, das sich zu Kammerflimmern entwickelt. Dieses Risiko ist gering oder sogar theoretisch, aber die Unterzeichnung einer Tauglichkeitsbescheinigung liegt in der Verantwortung des Arztes. Nicht invasive ergänzende Untersuchungen sind nützlich. Die Echokardiographie kann eine Herzerkrankung aufdecken, die eine sportliche Betätigung ausschließen würde. Belastungstests untersuchen das Verhalten der akzessorischen Bahnen und lösen selten Herzrhythmusstörungen aus. Mit Holter-Aufzeichnungen werden hauptsächlich Störungen des Vorhofrhythmus untersucht. Die Entscheidung über die Tauglichkeit kann auf der Grundlage klinischer Symptome getroffen werden. Eine belastungsinduzierte Tachykardie ist eine klassische Kontraindikation für Leistungssport. Bei Patienten, deren Tachykardie nicht auf körperliche Anstrengung zurückzuführen ist, kann die Tauglichkeit anhand der Ergebnisse von Belastungstests und der elektrophysiologischen Untersuchung erörtert werden. Eine Refraktärzeit, die in Ruhe als recht lang angesehen würde, schützt nicht vor einer schnellen ventrikulären Rate beim Übergang zum Vorhofflimmern. Wenn die Präexzitation während des Belastungstests bei einem asymptomatischen Patienten verschwindet, kann Leistungssport ohne Einschränkungen zugelassen werden. Ist dies nicht der Fall, kann nur eine chirurgische Entfernung oder Fulguration einen vollständigen Schutz vor einem potenziell gefährlichen Flimmern bieten. Daraus ergibt sich, dass das Wolff-Parkinson-White-Syndrom in den meisten Fällen eine Kontraindikation für Leistungssport darstellt. Spiele außerhalb von Wettkämpfen bleiben möglich, wenn keine Symptome auftreten oder wenn die Arrhythmien durch medizinische Behandlung gut kontrolliert werden.