Articles

Pool Rules & Bylaws – Woodhaven Swim Club

Pool Rules

  1. Keine Glasbehälter
  2. Nicht auf dem Beton laufen
  3. Nicht auf Zäune klettern
  4. Kein übermäßiges Herumtoben zum Unbehagen anderer (Ringen, Eintauchen, Spritzen, etc.))
  5. Nicht spucken
  6. Nicht schimpfen
  7. Nicht ins flache Ende tauchen
  8. Stühle dürfen nicht reserviert werden, es sei denn, es handelt sich um eine geplante/reservierte Party
  9. Kinder unter 10 Jahren MÜSSEN von einem Erwachsenen begleitet werden
  10. Keine Kinder über 6 Jahren im großen Becken während des Erwachsenenschwimmens
  11. Während des Erwachsenenschwimmens, ist das mittlere Becken geschlossen/Babybecken nur für Eltern mit Kleinkindern geöffnet
  12. Wenn ein Donner zu hören oder ein Blitz zu sehen ist, Niemand darf das Schwimmbad wieder betreten, bevor nicht mindestens 30 Minuten lang kein Blitz oder Donner zu hören war
  13. Alle Gäste müssen während ihres gesamten Besuchs von einem Mitglied begleitet werden
  14. Gästekarten können nur von Mitgliedern erworben werden und dürfen nicht an Gäste zur eigenständigen Nutzung weitergegeben werden
  15. Wenn Sie Ihre Mitgliedskarte verlieren, kosten Ersatzkarten $5.00 pro Karte
  16. Wir behalten uns das Recht vor, das Schwimmbad bei schlechtem Wetter, das das Schwimmen verbietet, zu schließen
  17. Der Bademeister ist der Chef im Schwimmbad – Wenn Sie wegen ungebührlichem Verhalten angepfiffen werden, werden die folgenden Regeln durchgesetzt:
  • 1. Vergehen: Pfiff & Verwarnung
  • 2. Vergehen: Platzverweis und Benachrichtigung des Managers, der die Dauer der Verwarnung festlegt und den Übeltäter darauf hinweist, dass ein drittes Vergehen den Ausschluss für den Rest des Tages zur Folge hat
  • Das dritte Mal: Die Eltern werden benachrichtigt und Sie werden gebeten, für den Tag zu gehen
  • Der Direktor kann Sie ohne Vorwarnung ausschließen, wenn Sie sich ungeheuerlich benehmen

DAS GESUNDHEITSMINISTERIUM EMPFIEHLT, dass Babys in Schwimmflügeln (SWIMMIES) im Babybecken verbleiben.
Satzung von Woodhaven
Woodhaven
Swim Club, Inc.
VORSCHRIFTEN
KAPITEL I
Name
Der Name der Gesellschaft ist Woodhaven Swim Club, Incorporated. Der an anderer Stelle im Regelwerk verwendete unqualifizierte Begriff „Club“ bedeutet und bezieht sich auf diese Körperschaft.
Kapitel II
Mitglieder und Mitgliedschaft
A. Einzelmitgliedschaft. Die Mitgliedschaft im Club besteht aus Familienmitgliedschaften. Dazu gehören der Ehemann, die Ehefrau oder ein anderer erwachsener Haushaltsvorstand sowie alle unverheirateten Kinder oder Verwandten des Ehemannes, der Ehefrau oder des anderen erwachsenen Haushaltsvorstands und alle unverheirateten, unterhaltsberechtigten Studenten, die derzeit Vollzeit in der Wohnung leben. Der an anderer Stelle im Code of Regulations verwendete, nicht qualifizierte Begriff „Mitglied“ bedeutet und bezieht sich auf eine Familienmitgliedschaft, wie sie hier definiert ist.

B. Wohnsitzerfordernis. Ab dem 1. Januar 2006 ist die Mitgliedschaft im Club auf Haushalte beschränkt, die innerhalb der geographischen Grenzen von Green Township, Hamilton County, Ohio, ansässig sind; oder auf solche, die außerhalb der Grenzen von Green Township wohnen, mit der Empfehlung von zwei Mitgliedern und der Genehmigung des Kuratoriums. Diese Grenzen gelten auf unbestimmte Zeit, bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine weitere Ausdehnung erforderlich ist, um eine Mindestmitgliederzahl zu erhalten. Wenn ein solcher Bedarf nachgewiesen werden kann, wird jede weitere Änderung der Beschränkung nur durch einen einstimmigen Beschluß des Vorstandes festgelegt.
C. Begrenzung der Zahl der ausstehenden Mitgliedschaften. Das Kuratorium legt von Zeit zu Zeit durch Beschluß die höchstzulässige Zahl der ausstehenden Mitglieder fest, die jedoch in keinem Fall dreihundert (300) übersteigen darf. Qualifikation und Zulassung zur Mitgliedschaft.
1.Qualifizierung. Personen, die eine Familieneinheit bilden und das Wohnsitzerfordernis erfüllen, können die Mitgliedschaft beantragen, indem sie einen Antrag ausfüllen und diesen zusammen mit den erforderlichen Beiträgen für das laufende Jahr und einem von den amtierenden Kuratoren festgelegten Mitgliedschaftskapital (Kaution) einreichen.
2.Aufnahme. Bei der Aufnahme erhält das Mitglied eine ordnungsgemäß registrierte Mitgliedschaftsurkunde (Kaution) und Mitgliedskarten.
E. Aufrechterhaltung und Dauer der Mitgliedschaft. Alle Mitglieder bleiben so lange Mitglieder, wie sie (1) die Wohnsitzvoraussetzung erfüllen, (2) ihre Jahresbeiträge zahlen und (3) die Satzung, dieses Regelwerk und die Regeln des Clubs einhalten; und sofern sie nicht gemäß den Absätzen „F“ oder „G“ dieses Kapitels II früher gekündigt werden.
F. Übertragung der Mitgliedschaft. Im Falle (1) des freiwilligen Austritts eines Mitglieds oder (2) der Unfähigkeit eines Mitglieds, das Wohnsitzerfordernis zu erfüllen, hat der eingetragene Inhaber einer solchen Mitgliedschaft das Recht, die Mitgliedschaft zu übertragen, vorausgesetzt, dass alle Schulden gegenüber dem Club beglichen worden sind.
1. Übertragung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kann übertragen werden durch (a) Übergabe der Mitgliedschaftsurkunde (Kaution) des ausscheidenden Mitglieds an den Sekretär des Clubs mit dem darauf vermerkten Namen des Nachfolgers, und (b) dass der Nachfolger sich qualifiziert, einen Antrag stellt und zur Mitgliedschaft zugelassen wird, wie in Absatz „D“ dieses Kapitels II dargelegt, mit der Ausnahme, dass der Nachfolger anstelle des Mitgliedschaftskapitals bei der Zulassung eine nicht rückzahlbare Übertragungsgebühr von zwanzig Dollar ($20,00) zahlt.

7/15/06
G. Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft eines Mitglieds kann durch Mehrheitsbeschluss des Kuratoriums widerrufen und gestrichen werden, wenn es gegen die Gründungsurkunde oder diese Satzung verstößt oder sich ungebührlich verhält. Vor einer solchen Maßnahme des Kuratoriums ist das betreffende Mitglied jedoch mindestens zehn (10) Tage lang schriftlich per Einschreiben über die Vorwürfe zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben, vor dem Kuratorium zu erscheinen und zu den Vorwürfen gehört zu werden.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ordnet der Vorstand an, dass die Mitgliedschaft des fehlbaren Mitglieds widerrufen und gelöscht wird.
H. Stimmrecht. Jede ausstehende Mitgliedschaft berechtigt den eingetragenen Inhaber zu einer (1) Stimme.
I. Jahresbeiträge. Alle Mitglieder sind verpflichtet, ihre Jahresbeiträge zu entrichten, es sei denn, sie sind durch eine ausdrückliche Bestimmung an anderer Stelle in diesem Regelwerk davon befreit. Die Nichtzahlung des Jahresbeitrags gemäß dem festgelegten Zahlungsplan ist ein Grund für die Beendigung der Mitgliedschaft im Club, und die Mitgliedschaftsurkunde (Kaution) des Mitglieds fällt an den Club zurück. Beantragt das Mitglied nach mehr als einem Jahr erneut die Mitgliedschaft, muss es auch eine neue Mitgliedschaftsurkunde (Kaution) erwerben.
1. Beitragsjahr und Zahlungstermine. Das Beitragsjahr läuft vom neunzehnten (19.) Mai eines jeden Jahres bis zum achtzehnten (18.) Mai des nächstfolgenden Jahres. Die Beiträge werden am oder vor dem ersten (1.) April eines jeden Jahres in Rechnung gestellt und sind in voller Höhe am oder vor dem neunzehnten (19.) Mai eines jeden Jahres zu zahlen, es sei denn, die Beiträge können zu einem vom Kuratorium festgelegten Zeitpunkt zu einem ermäßigten Satz gezahlt werden.
J. Mitgliedschaftszertifikate (Bonds).
1. Emission. Mitgliedschaftszertifikate (Schuldverschreibungen) werden in numerischer Reihenfolge ausgegeben. Jedes ausgestellte Zertifikat wird in ein Mitgliedschaftsbuch eingetragen.
2. Registrierung. Die Zertifikate werden auf den Namen einer erwachsenen Person einer Familienmitgliedschaft eingetragen; diese Person vertritt ihre Familie in allen Angelegenheiten, die den Club und seine Mitglieder betreffen.
3. Verlust von Zertifikaten. Bei Verlust oder Zerstörung eines Zertifikats kann das Kuratorium dem eingetragenen Inhaber eines solchen verlorenen oder zerstörten Zertifikats gegen Zahlung einer Gebühr von fünf Dollar ($5,00) ein Ersatzzertifikat ausstellen.

4. Übertragung. Zertifikate sind nur übertragbar, wenn das Zertifikat mit einem ordnungsgemäßen Sichtvermerk beim Sekretär des Clubs eingereicht wird und ein Nachfolgemitglied gemäß Absatz „F“ dieses Kapitels II in die Mitgliedschaft aufgenommen wird, einschließlich der oben beschriebenen Übertragungsgebühr.
5. Verschlissen, verunstaltet oder verstümmelt. Nach Vorlage und Übergabe eines abgenutzten, verunstalteten oder verstümmelten Zertifikats an den Sekretär des Clubs kann das Kuratorium anordnen, dass ein solches Zertifikat annulliert und stattdessen ein Ersatzzertifikat ausgestellt wird.
6. Änderungen der Registrierung. Änderungen in der Registrierung eines Zertifikats können durch Einreichung des Zertifikats beim Sekretär des Clubs vorgenommen werden, wobei die gewünschte neue Registrierung darauf vermerkt wird. Eine solche Urkunde wird dann annulliert und eine Ersatzurkunde ausgestellt und entsprechend registriert.
KAPITEL III
Mitgliederversammlungen, Nominierungen und Wahl von Kuratoren
A. Jahresversammlung. Die Jahresversammlung der Mitglieder findet in der letzten Augustwoche der laufenden Badesaison zu einer vom Kuratorium festgelegten Zeit und an einem von ihm bestimmten Ort statt, um neue Kuratoren zu wählen und andere in der Einberufung der Versammlung angegebene Angelegenheiten zu behandeln. Der Sekretär sorgt dafür, dass Zeit und Ort jeder Versammlung mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Datum der Versammlung bekannt gegeben werden.
B. Sonderversammlungen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Präsidenten oder von einer Mehrheit des Kuratoriums einberufen werden und werden vom Sekretär innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Eingang eines schriftlichen Antrags, der von mindestens fünfzig (50) eingetragenen Inhabern ausstehender Mitgliedschaften unterzeichnet ist, einberufen. Der Sekretär gibt Zeit und Ort jeder außerordentlichen Versammlung mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Datum der außerordentlichen Versammlung bekannt; in der Bekanntmachung sind der Zweck bzw. die Zwecke der Versammlung kurz anzugeben. Auf einer solchen außerordentlichen Versammlung dürfen keine anderen als die in der Ankündigung genannten Angelegenheiten behandelt werden.
C. Nominierung von Kandidaten. Die Tatsache, dass Nominierungen offen sind und angenommen werden, sowie das Datum, an dem die Nominierungen enden, wird allen Mitgliedern des Clubs bekannt gegeben. Nominiert werden Kandidaten für die Wahl in den Treuhänderrat, von denen keiner aus derselben Familie stammen darf und die seit mindestens zwei Jahren Mitglied sein müssen. Diese Nominierungen können alle Treuhänder einschließen, deren Amtszeit abläuft. Kein Kandidat darf für drei (3) aufeinanderfolgende Amtszeiten kandidieren. Die Nominierung ist erst gültig, wenn der Kandidat angenommen wurde.

D. Wahl der Kuratoren. Der Treuhänderrat stellt für die Wahl der Treuhänder Stimmzettel zur Verfügung, auf denen die Namen aller Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die drei (3) Personen auf diesem Stimmzettel, die die meisten Stimmen erhalten haben, werden für gewählt erklärt; bei Stimmengleichheit entscheidet jedoch das vom amtierenden Vorstand durchgeführte Los.
KAPITEL IV
Verwaltung
A. Kuratorium.
1. Anzahl und Qualifikationen. Das Kuratorium besteht aus neun (9) Personen, die alle aus dem Kreis der Mitglieder stammen und auf der Jahresversammlung oder einer zur Wahl von Kuratoren einberufenen Sonderversammlung gewählt werden. Jeder Treuhänder muß mindestens zwei (2) Jahre lang Mitglied sein und über einundzwanzig (21) Jahre alt sein, und nur eine (1) Person aus derselben Familie darf gleichzeitig als Treuhänder fungieren.
2. Amtszeit. Treuhänder bleiben für drei (3) Jahre im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind, vorausgesetzt, sie behalten ihre Mitgliedschaft. Bei jeder Jahresversammlung werden drei (3) Personen für eine Amtszeit von drei (3) Jahren gewählt.
3. Vakanz. Jede Vakanz in der Mitgliedschaft des Kuratoriums, gleich aus welchem Grund, kann durch Mehrheitsbeschluß der verbleibenden Kuratoren für die verbleibende Amtszeit besetzt werden. Die freie Stelle wird zuerst dem Kandidaten angeboten, der bei der letzten jährlichen Wahl die meisten Stimmen erhalten hat, mit Ausnahme der gewählten Kandidaten.
4. Vorstandssitzungen.
a. Organisationstreffen. Die erste reguläre Sitzung des Kuratoriums nach der Jahresversammlung der Mitglieder ist eine Organisationssitzung, auf der das Kuratorium aus seiner Mitte einen Präsidenten, einen Vizepräsidenten, einen Sekretär und einen Schatzmeister sowie weitere Amtsträger und Ausschüsse wählt, die es nach eigenem Ermessen für geeignet hält.
b. Regelmäßige Zusammenkünfte. Regelmäßige Sitzungen des Kuratoriums finden in der ersten Woche eines jeden Monats an einem vom Kuratorium bestimmten Ort statt. Zeit und Ort der Sitzung sind allen Kuratoren rechtzeitig bekannt zu geben.
c. Sondersitzungen. Sondersitzungen des Kuratoriums können von jedem Amtsträger oder von drei (3) Kuratoren einberufen werden. Sondersitzungen werden vom Sekretär mit einer Frist von mindestens zwei (2) Tagen schriftlich oder mündlich angekündigt, wobei jedoch der gesamte Vorstand jederzeit auf die Einberufung verzichten kann.
d. Quoren bei Kuratoriumssitzungen. Die Mehrheit der Kuratoren ist beschlussfähig für die Erledigung von Geschäften. Die Beschlüsse der Mehrheit der anwesenden Kuratoren gelten als Beschlüsse des gesamten Kuratoriums, es sei denn, ein größerer oder anderer Anteil ist gesetzlich vorgeschrieben.

5. Befugnisse. Die gesamte Kontrolle und Verwaltung der Geschäfte, Gelder, des Eigentums, der Vertreter und Angelegenheiten des Clubs obliegt dem Kuratorium.
6. Vergütung und Entschädigung der Kuratoren. Die Kuratoren üben ihr Amt unentgeltlich aus und sind während ihrer Amtszeit von der Zahlung der Jahresbeiträge befreit. In besonderen Fällen kann das Kuratorium eine Spende des Kurators an den Club beschließen.
Jede Person, die als Kurator oder Amtsträger des Clubs tätig ist, wird von den Kosten freigestellt, die ihr tatsächlich und notwendigerweise im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen eine Klage, einen Prozess oder ein Verfahren entstehen, in dem sie als Partei auftritt, weil sie Kurator oder Amtsträger des Clubs ist oder war, es sei denn, sie wird in einer solchen Klage, einem solchen Prozess oder einem solchen Verfahren wegen grober Vernachlässigung oder vorsätzlichen Fehlverhaltens bei der Erfüllung ihrer Pflichten verurteilt. Das hierin vorgesehene Recht auf Entschädigung gilt für jeden Treuhänder und Amtsträger, unabhängig davon, ob er zu dem Zeitpunkt, an dem diese Kosten und Auslagen auferlegt werden oder anfallen, ein solcher ist oder nicht, und im Falle seines Todes auch für seine gesetzlichen Vertreter.
B. Officers.
1. Anzahl und Dauer der Amtszeit. Die Amtsträger des Clubs sind ein Präsident, ein Vizepräsident, ein Sekretär und ein Schatzmeister, die jeweils vom Kuratorium für eine Amtszeit von einem (1) Jahr gewählt werden. Jeder Amtsträger bleibt bis zur Organisationssitzung des Kuratoriums im Anschluss an die jährliche Mitgliederversammlung und bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt, es sei denn, er tritt vor diesem Zeitpunkt zurück oder wird vom Kuratorium abgesetzt. Der Vorstand kann auch einen oder mehrere Assistenten oder Beauftragte wählen oder ernennen, die keine Kuratoren sein müssen, und ihnen die Aufgaben zuweisen, die der Vorstand nach seinem Ermessen für richtig hält. Eine Person kann mehr als ein Amt innehaben.
2. Aufgaben.
a. Präsident. Der Präsident führt den Vorsitz bei allen Mitgliederversammlungen und bei allen Sitzungen des Kuratoriums. Er übt die allgemeine Aufsicht über die Angelegenheiten des Clubs und der anderen Amtsträger aus. Vorbehaltlich der Kontrolle durch das Kuratorium ernennt und entlässt er alle Vertreter und Angestellten des Clubs, ernennt und entlässt Ausschüsse und deren Mitglieder. Er hat auch die besonderen Aufgaben, die ihm von Zeit zu Zeit durch Beschluss des Kuratoriums vorgeschrieben oder übertragen werden. Er ist von Amts wegen Mitglied in allen Ausschüssen.

b. Vizepräsident. Bei Abwesenheit, Tod oder Verhinderung des Präsidenten übernimmt der Vizepräsident alle Pflichten des Präsidenten und führt sie aus. Er hat die zusätzlichen Aufgaben, die ihm vom Präsidenten oder durch Beschluß des Kuratoriums übertragen werden können. Sekretär. Der Sekretär führt das Protokoll aller Sitzungen des Kuratoriums, das Protokoll aller Mitgliederversammlungen und das Protokoll aller Ausschusssitzungen. Er hat Zugang zum Mitgliederverzeichnis und verwaltet alle anderen Bücher und Unterlagen, die das Kuratorium anordnet oder die gesetzlich vorgeschrieben sind, und die dem Kuratorium und den Mitgliedern zu jeder angemessenen Zeit und zu jedem angemessenen Zweck zur Einsichtnahme offenstehen. Er nimmt alle anderen Aufgaben wahr, die ihm vom Kuratorium übertragen werden.
d. Schatzmeister. Der Schatzmeister führt die Rechnungsbücher des Clubs, zieht die Einnahmen ein und bezahlt die Rechnungen innerhalb der vom Kuratorium festgelegten Grenzen. Er erstellt Budgets und Kontoauszüge und zahlt Gelder des Clubs, die er im Namen des Clubs erhält, auf dessen Konto bei vom Kuratorium genehmigten Verwahrungsstellen ein. Er legt seine Bücher und Konten zusammen mit allen Belegen, Quittungen, Aufzeichnungen und anderen Unterlagen dem Vorstand und den Mitgliedern zu jeder angemessenen Zeit und zu jedem angemessenen Zweck vor. Er erfüllt alle anderen Aufgaben, die ihm vom Kuratorium übertragen werden können.
Der Schatzmeister und mindestens ein (1) anderer ernannter Amtsträger, Treuhänder oder Mitglied müssen ihre Namen auf einer Unterschriftenkarte bei der vom Kuratorium gewählten Bank einreichen. Nur die Amtsträger, die ihre Namen bei dem Bankinstitut hinterlegt haben, haben ordnungsgemäßen Zugang zu deren Konten, und nur diese Amtsträger, Treuhänder oder Mitglieder sind befugt, Bankdokumente zu unterzeichnen.
C. Club-Manager. Der Clubmanager ist ein Vollzeitangestellter des Clubs während der Monate, in denen die Einrichtungen des Clubs in Betrieb sind. Er hat die direkte Aufsicht über alle bezahlten Angestellten des Clubs und führt die vom Kuratorium genehmigten Aktivitätenprogramme des Clubs durch. Er ergreift die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Leib und Leben der Mitglieder und Gäste des Clubs, seiner Einrichtungen und des Eigentums der angrenzenden Grundstückseigentümer.
Der Clubmanager unterliegt der Kontrolle und Weisung des Kuratoriums. Der Clubmanager nimmt bei Bedarf an den Sitzungen des Kuratoriums teil, erstattet dem Kuratorium direkt Bericht über alle Aktivitäten, Handlungen und Vorkommnisse von Mitgliedern und Gästen der Mitglieder, wenn dies angebracht ist, und befolgt die Empfehlungen des Kuratoriums. Er nimmt alle anderen Aufgaben wahr, die ihm vom Kuratorium übertragen werden können.

D. Ausschüsse. Das Kuratorium kann von Zeit zu Zeit die Ausschüsse bilden und einsetzen, die es für die Verwaltung und den Betrieb des Clubs für sinnvoll hält. Mindestens eine (1) der in alle Ausschüsse berufenen Personen muss ein Treuhänder sein, und eines (1) der Mitglieder eines solchen Ausschusses wird zum Vorsitzenden ernannt. Alle Ausschüsse unterliegen der Kontrolle und Weisung des Kuratoriums und erstatten diesem schriftlich Bericht über alle Maßnahmen. Abberufung von Amtsträgern und Ausschussmitgliedern; Besetzung von Vakanzen. Jedes Amtsträger- oder Ausschussmitglied kann jederzeit mit oder ohne Angabe von Gründen durch die Zustimmung der Mehrheit des Kuratoriums von seinem Amt oder Ausschuss abberufen werden. Jede frei werdende Stelle unter den Amtsträgern oder Ausschussmitgliedern kann durch Ernennung durch das Kuratorium für die nicht abgelaufene Amtszeit besetzt werden.
KAPITEL V
Haftungsausschluss
Der Club übernimmt keine Verantwortung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, und durch die Annahme und Nutzung der Einrichtungen des Clubs verzichten die Mitglieder und ihre Gäste auf jegliche Ansprüche für Unfälle oder Verletzungen von Personen oder Sachen oder für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der Mitglieder und ihrer Gäste, das in das Clubgebäude oder auf das Gelände gebracht oder dort zurückgelassen wird.
KAPITEL VI
Änderung
Dieses Regelwerk kann auf jeder Jahres- oder Sonderversammlung der Mitglieder geändert werden. Eine zu prüfende Änderung kann auf zwei (2) Arten erfolgen: Sie kann vom Kuratorium vorgeschlagen werden, oder sie kann dem Kuratorium schriftlich durch die Unterschriften der eingetragenen Inhaber von mindestens fünfzig (50) Mitgliedschaften zum Zeitpunkt der Einreichung des Änderungsvorschlags beim Kuratorium vorgeschlagen werden.
Eine vorgeschlagene Änderung muss vom Kuratorium den Mitgliedern auf einer Jahres- oder Sonderversammlung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Datum des Vorschlags vorgelegt werden; eine Kopie der vorgeschlagenen Änderung und eine Mitteilung über Zeit und Ort der Versammlung müssen den eingetragenen Inhabern der ausstehenden Mitgliedschaften mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Datum der Versammlung zugestellt werden. Für die Annahme einer Änderung ist die Zustimmung einer Mehrheit der ausstehenden Mitgliedschaften erforderlich, die zum Zeitpunkt der Abstimmung in den Listen des Clubs eingetragen sind. Mitteilungspflichten. In allen Angelegenheiten, die eine Benachrichtigung der eingetragenen Inhaber ausstehender Mitgliedschaften erfordern, gilt die Benachrichtigung als erfolgt, wenn sie an mindestens drei (3) Stellen im Clubgebäude ausgehängt wurde.
B. Rechnungsprüfungen. Das Kuratorium veranlasst, dass die Bücher des Clubs jährlich von Rechnungsprüfern geprüft werden, die vom Kuratorium aus den Reihen der Clubmitglieder ausgewählt werden. Diese Prüfer dürfen weder ein Treuhänder noch ein Amtsträger sein, und es darf nur eine (1) Person aus derselben Mitgliedschaft gleichzeitig als Prüfer ausgewählt werden. Der Bericht dieser Prüfer ist dem Kuratorium schriftlich vorzulegen und von den Personen, die die Prüfung durchgeführt haben, zu unterzeichnen, und der Bericht muss den Mitgliedern jederzeit zugänglich sein.
C. Gastprivilegien. Gastprivilegien können für Personen, die keine Mitglieder sind, zu den vom Kuratorium von Zeit zu Zeit festgelegten Bedingungen gewährt werden.