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Klage gegen Nissan XTRONIC CVT schließt Jukes und Versas ein

3. Juli 2018 – In einer Klage gegen Nissan XTRONIC stufenlose Getriebe (CVT) wird behauptet, dass Kunden Tausende von Dollar für den Austausch von Getrieben zahlen müssen, die Nissan kostenlos ersetzen sollte.

Die Klägerinnen Cheyne Norman, Patricia Weckwerth und Sophia Wescott haben die landesweite Sammelklage eingereicht, die Verbraucher einschließt, die einen Nissan Versa 2013-2017, einen Nissan Versa Note 2013-2017 oder einen Nissan Juke 2013-2017 mit XTRONIC CVT-Getrieben gekauft oder geleast haben.

In der Klage wird behauptet, dass Nissan es versäumt hat, Fakten und Sicherheitsbedenken offenzulegen, die durch die Jatco CVT7-Getriebe verursacht werden, die angeblich unter den folgenden Symptomen leiden:

  • Plötzliches Schütteln und heftiges Ruckeln, wenn der Fahrer beschleunigt.
  • Verzögerung oder Verzögerung, wenn der Fahrer versucht, zu beschleunigen.
  • Schweres Abbremsen oder „Klacken“, wenn der Fahrer abbremst oder bei niedrigen Geschwindigkeiten beschleunigt.
  • Komplette Getriebeausfälle und -austausch.

Nissan verkaufte die Fahrzeuge mit einer 5-Jahres- und 60.000-Meilen-Garantie für den Antriebsstrang, die angeblich die CVTs abdeckte. In der Klage wird jedoch behauptet, dass sich Verbraucher darüber beschwert haben, dass ihre CVTs versagt haben und kurz vor Ablauf der 60.000-Meilen-Garantie zu Kosten von bis zu 4.000 US-Dollar ausgetauscht werden mussten.

Die Kläger sind der Ansicht, dass Nissan seit 2013 bekannt war, dass die in den Fahrzeugen eingebauten CVTs häufig ausgetauscht werden mussten, auch kurz vor Ablauf der Garantie. Darüber hinaus behaupten die Kläger, dass Nissan die schlechten Getriebe durch ebenso defekte Getriebe ersetzt, die die gleichen Symptome und Probleme verursachen.

Ein Beispiel für die angeblichen Probleme stammt von einem der Kläger, Herrn Cheyne Norman, der einen neuen 2013er Nissan Juke gekauft hat. Herr Norman sagt, dass das XTRONIC-Getriebe kurz nach dem Kauf seines Fahrzeugs zu funktionieren begann.

Herr Norman brachte das Fahrzeug im Jahr 2014 mit etwa 13.000 Meilen zu einem Nissan-Händler wegen einer Rückrufaktion für eine Steuerkette.

Der Kläger behauptet, er habe die Techniker über die Getriebeprobleme informiert, aber der Händler habe keine Reparaturen vorgenommen. Norman sagt, er sei im Januar 2015 zum Händler zurückgekehrt, um sich erneut über das CVT-Getriebe zu beschweren. Der Kläger sagt, dass das Fahrzeug nicht richtig schaltete und der Drehzahlmesser anzeigte, dass die Drehzahl in unregelmäßigen Abständen anstieg.

Ein Nissan-Techniker fuhr angeblich das Fahrzeug, fand aber kein Problem, so dass keine Reparaturen vorgenommen wurden.

Der Kläger sagt, dass er im August 2015 zum Händler zurückkehrte, weil das Fahrzeug laute Heulgeräusche machte und das XTRONIC-Getriebe an Leistung verlor. Auch hier wurden keine Reparaturen am Fahrzeug vorgenommen.

Herr Norman brachte sein Fahrzeug erneut zu Nissan und informierte einen Mitarbeiter darüber, dass sein Fahrzeug nach dem Aufwärmen an Leistung verlor und nicht über 2000 U/min ging. In der Klage heißt es, dass ein Techniker das Fahrzeug überprüfte, keine Mängel feststellte und erneut keine Reparaturen vorgenommen wurden.

Da Nissan nicht in der Lage war, die Symptome des CVT zu duplizieren, nahm Herr Norman Videos auf, die die Symptome des Defekts zeigen, darunter auch, dass sein Fahrzeug nicht beschleunigt, wenn Herr Norman das Gaspedal betätigt. Norman behauptet, er habe diese Videos den Angestellten des Händlers gezeigt, aber die Techniker hätten immer noch keine Probleme gefunden.

Schließlich soll ein Techniker bestätigt haben, dass das Getriebe nicht schaltet und das Fahrzeug an Leistung verliert. Der Kläger behauptet jedoch, Nissan habe die Übernahme der Reparaturkosten im Rahmen der Garantie verweigert, weil das Fahrzeug auf dem Nachrüstungsmarkt verändert worden sei.

Zu diesem Zeitpunkt erklärte Herr Norman dem Mitarbeiter, dass ihm von einem anderen Nissan-Mitarbeiter gesagt worden sei, dass die Veränderung auf dem Nachrüstungsmarkt, ein Kühllufteinlass, keinen Einfluss auf die Garantie habe. Die Nachrüstung hatte angeblich keine Auswirkungen auf das Getriebe des Fahrzeugs.

Herr Norman behauptet, er habe Probleme mit seinem CVT gehabt und sich beim Händler über die Probleme beschwert, lange bevor irgendwelche Nachrüstteile an seinem Fahrzeug installiert wurden.

Herr Norman sagt, er habe ein letztes Mal versucht, eine Reparatur zu erreichen, indem er das Fahrzeug im Oktober 2017 zu einem anderen Nissan-Händler brachte. Der Kläger sagt, sein Fahrzeug würde nicht über 2000 U/min gehen, es sei denn, er schaltete das Fahrzeug aus und ließ es stehen. Herr Norman beschwerte sich auch, dass sein Fahrzeug ein heulendes Geräusch machte.

Wie im Fall des vorherigen Händlers konnten die Techniker keine Probleme mit dem Getriebe feststellen.

Der Kläger sagt, sein Nissan-Fahrzeug sei mindestens zwanzig Mal in den „Limp-Modus“ gegangen und habe noch häufiger Warnungen ausgegeben. Wenn das Fahrzeug in den Limp-Modus geht, muss Herr Norman das Fahrzeug abstellen und 20-30 Minuten stehen lassen, damit das stufenlose Getriebe ausreichend abkühlen kann, um fahrbar zu sein.

Die Klage gegen das stufenlose Getriebe Nissan XTRONIC wurde beim U.S. District Court for the Middle District of Tennessee eingereicht – Norman, et al, gegen Nissan North America, Inc, et al.

Die Kläger werden vertreten durch Whitfield Bryson & Mason, LLP, Berger & Montague, P.C., und Capstone Law APC.