Informationen zu Insassenbesuchen
Besuchsdauer &Zeiten
Insassen sind zwei Besuche pro Woche gestattet. Die Besuchswoche läuft von Montag bis Sonntag.
Besucher müssen mindestens 10 Minuten vor dem geplanten Besuch anwesend sein.
Die Besuchszeiten sind montags bis donnerstags von 13:30 bis 17:00 Uhr und sonntags von 9:30 bis 17:00 Uhr.
Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besuchstermins rufen Sie bitte von Sonntag bis Donnerstag zwischen 9 und 17 Uhr die Nummer 585-786-8808 an.
Der Gefangene, den Sie besuchen möchten, kann bis zu zwei erwachsene Besucher gleichzeitig empfangen. Wenn Kinder unter 18 Jahren kommen, dürfen sie einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten und bis zu drei Kinder unter 18 Jahren oder zwei Erwachsene und zwei Kinder unter 18 Jahren besuchen. Mit Zustimmung des Gefangenen darf jede ordnungsgemäß identifizierte Person den Gefangenen besuchen. Einem Besucher unter 18 Jahren kann der Besuch eines Gefangenen untersagt werden, wenn er nicht von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet wird.
Verlust des Besuchsrechts
Ein Gefangener kann sein Recht auf Besuch im Allgemeinen oder auf den Besuch einer bestimmten Person verlieren, wenn der Gefangene oder der Besucher eine oder mehrere Gefängnisregeln oder staatliches Recht verletzt. Eine Einschränkung des Besuchsrechts ist für die Sicherheit und die allgemeine Ordnung des Gefängnisses erforderlich.
Besuchsraum & Kontaktbesuche
Besuche werden im Besuchsraum durchgeführt. Alle Besuche werden als Kontaktbesuche durchgeführt. Wenn die Gefängnisverwaltung aus irgendeinem Grund den Verdacht hat, dass die Sicherheit des Gefängnisses oder die allgemeine Ordnung verletzt wird, hat der Insasse nur das Recht auf Besuch ohne Kontakt. Besuche werden nicht für vertrauenswürdige Insassen außerhalb des Gefängnisses an einem Arbeitsplatz durchgeführt.
Insasse und Besucher dürfen sich einmal zu Beginn und einmal am Ende des Besuchs umarmen und/oder küssen. Insassen und Besucher haben sich ruhig und ordentlich zu verhalten. Streicheleinheiten oder längere Umarmungen sind zu keiner Zeit erlaubt. Obszönitäten und lautes, ungestümes Reden sind zu keiner Zeit erlaubt. Kinder dürfen sich zu keiner Zeit auf der Seite des Gefangenen im Besuchsraum aufhalten. Die Insassen müssen während des Besuchs immer sitzen bleiben.
Keine Eigentumsübertragung
Die Übertragung von Materialien oder Gegenständen von Besuchern und Insassen ist nicht gestattet, es sei denn, der aufsichtsführende Vollzugsbeamte hat dies vorher genehmigt. Das Eigentum eines Insassen kann während seines Besuchs abgemeldet werden, sofern er den Besuchsbeamten zu Beginn seines Besuchs darüber informiert.