Golfer, die einen Rollstuhl benötigen
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Definition des Begriffs „Haltung“
Siehe auch den Eintrag unter Golfer, die Stöcke und Krücken benötigen.
Regel 1-2 (Beeinflussung der Bewegung des Balls oder Veränderung der physischen Bedingungen), Regel 13-1 (Der Ball wird so gespielt, wie er liegt) und Regel 18-2 (Der ruhende Ball wird vom Spieler bewegt)
Vor dem Abschlag haben Golfer, die vom Rollstuhl aus spielen, den Ball traditionell ein kurzes Stück bewegt, um ihn vor dem Ansprechen in ihre Position zu bringen, ein Manöver, das oft als „Bumping“ bezeichnet wird. Diese Praxis wird nicht mehr als notwendig erachtet und stellt keine akzeptable Änderung der Golfregeln dar.
Regel 6-4 (Caddie)
Siehe auch den Eintrag unter Golfer, die Stöcke und Krücken benötigen, für Überlegungen zu dieser Regel.
Außerdem wäre es zulässig, dass ein Rollstuhlgolfer sowohl einen Caddie als auch einen Helfer einsetzt, um ihm zu helfen, vorausgesetzt, dass der Helfer nicht die Schläger des Spielers trägt oder handhabt (siehe Regel 8-1 unten). Je nach seinen Aufgaben müsste der Status des Helfers geklärt werden (siehe Diskussion über „Coach“ unter Blinde Golfer; siehe auch Diskussion über „Betreuer“ unter Golfer mit geistiger Behinderung).
Regel 8-1 (Beratung)
Wenn ein Rollstuhlgolfer sowohl einen Caddie als auch einen Helfer beschäftigt (siehe Regel 6-4 oben), wäre es dem Helfer verboten, dem Spieler Ratschläge zu erteilen.
Regel 13-2 (Verbesserung des Lie, des Bereichs der beabsichtigten Haltung oder des Schwungs oder der Spiellinie)
Siehe auch Eintrag unter Golfer, die Stöcke und Krücken benötigen.
Regel 13-3 (Aufbau der Haltung)
Siehe auch Eintrag unter Golfer, die Stöcke und Krücken benötigen.
Regel 14-1b (Verankerung des Schlägers)
Wenn ein Komitee festgestellt hat, dass ein Golfer, der ein Hilfsmittel benutzt, nicht in der Lage ist, seinen Schläger ohne Verankerung zu halten und zu schwingen, weil er das Hilfsmittel benutzt, ist es dem Golfer erlaubt, einen Schlag zu machen, während er den Schläger verankert.
Regel 14-2a (Hilfsmittel)
Siehe auch Eintrag unter Golfer, die Stöcke und Krücken benötigen.
Regel 14-3 (Künstliche Hilfsmittel, ungewöhnliche Ausrüstungen und abnormale Verwendung von Ausrüstungen)
Siehe auch Eintrag unter Golfer, die Stöcke und Krücken benötigen.
Regel 16-1e (Stehen rittlings oder auf der Linie des Putts)
Siehe auch Eintrag unter Golfer, die Stöcke und Krücken benötigen.
Regel 20-1 (Heben und Markieren)
Regel 20-1 besagt unter anderem:
Wird ein Ball oder eine Ballmarkierung beim Heben des Balls nach einer Regel oder beim Markieren seiner Position versehentlich bewegt, muss der Ball oder die Ballmarkierung ersetzt werden. Es gibt keine Strafe, wenn die Bewegung des Balls oder der Ballmarke direkt auf die spezifische Handlung des Markierens der Position oder des Hebens des Balls zurückzuführen ist. Andernfalls erhält der Spieler eine Strafe von einem Schlag nach dieser Regel oder nach Regel 18-2.
Diese Regel erfordert keine Änderung für die Anwendung durch Golfer mit Behinderungen. Da jedoch körperliche Einschränkungen und Hilfsmittel, insbesondere Stühle, den Zugang zum Ball einschränken können, sollte die Regel großzügig genug ausgelegt werden, um dem Golfer mit einer Behinderung in Fällen, in denen „direkt zurechenbar“ ein Problem wird, den Vorteil des Zweifels zu geben.
Regel 20-2a (Fallenlassen und erneutes Fallenlassen; durch wen und wie)
Anstatt einen Golfer, der einen Rollstuhl benutzt, den Ball über seinen Kopf halten zu lassen und ihn fallen zu lassen oder den Ball nach oben in die Höhe zu werfen, in der er sich befinden würde, wenn er aufrecht stehen würde, und in dem Bemühen, eine gewisse Einheitlichkeit zu schaffen, wird die folgende Änderung der Regel 20-2a empfohlen:
20-2. Fallenlassen und erneutes Fallenlassen
a. Von wem und wie
Ein Ball, der nach den Regeln fallen gelassen werden soll, muss vom Spieler selbst fallen gelassen werden. Er muss entweder aufrecht stehen oder sitzen, den Ball in Schulterhöhe und Armlänge halten und ihn fallen lassen. Wird ein Ball von einer anderen Person oder auf andere Weise fallen gelassen und der Fehler nicht gemäß Regel 20-6 korrigiert, erhält der Spieler einen Strafschlag.
Regel 20-3 (Platzieren und Ersetzen)
Ein Spieler kann zwar einer anderen Person die Befugnis erteilen, seinen Ball zu holen oder zu heben, aber nur der Spieler oder sein Partner darf einen Ball gemäß den Regeln platzieren. Aufgrund körperlicher Einschränkungen kann es für einen Golfer, der vom Rollstuhl aus spielt, schwierig oder unmöglich sein, einen Ball wie in Regel 20-3a vorgesehen zu platzieren. Die folgende Änderung der Regel 20-3a wird empfohlen:
20-3. Platzieren und Ersetzen
a. Von wem und wo
Ein Ball, der nach den Regeln platziert werden soll, muss vom Spieler, seinem Partner oder einer anderen vom Spieler autorisierten Person platziert werden.
Das Wiedereinsetzen des Balls sollte kaum Schwierigkeiten bereiten, da Regel 20-3 nicht nur das Wiedereinsetzen durch den Spieler oder seinen Partner erlaubt, sondern auch durch die Person, die den Ball aufgehoben hat.
Regel 22 (Bälle, die das Spiel unterstützen oder stören)
Golfer mit Behinderungen, die Hilfsmittel benutzen, könnten geneigt sein, ihre Bälle auf dem Putting-Grün nicht zu heben, um das Potenzial für Schäden an der Oberfläche des Putting-Grüns zu verringern. Dies ist nicht das Problem, das es zu sein scheint, da der Spieler einer anderen Person erlauben kann, die Position seines Balls zu markieren und ihn anzuheben.
Regel 24-2 (Unbewegliche Hindernisse) und Regel 25-1 (Ungewöhnliche Bodenbedingungen)
Siehe auch den Eintrag unter Golfer, die Stöcke und Krücken benötigen.
Regel 26 Wasserhindernisse (einschließlich seitlicher Wasserhindernisse)
Rollstuhlgolfer haben Probleme, sich in die richtige Position für einen Schlag zu manövrieren. Dieses Problem ist besonders akut, wenn man sich aus einem seitlichen Wasserhindernis gemäß Regel 26-1c befreit, die einen Spieler dazu berechtigt, seinen Ball innerhalb von zwei Schlägerlängen vor dem Loch und nicht näher als an dem Punkt abzulegen, an dem der Ball zuletzt den Rand des Wasserhindernisses überquert hat. Nachdem ein Rollstuhlgolfer einen Ball fallen gelassen hat, kann er ihn unter Umständen nicht mehr spielen, weil die Neigung der Wasserhindernisböschung oder die Nähe des Wasserhindernisses selbst es unmöglich macht, seinen Rollstuhl so zu positionieren, dass er einen Schlag ausführen kann. Die folgende Änderung des Wortlauts von Regel 26-1c wird empfohlen:
c. Als zusätzliche Option, die nur zur Verfügung steht, wenn der Ball zuletzt den Rand eines seitlichen Wasserhindernisses überquert hat, darf ein Ball außerhalb des Wasserhindernisses innerhalb von vier Schlägerlängen vom Loch und nicht näher als (i) der Punkt, an dem der Ball zuletzt den Rand des Wasserhindernisses überquert hat, oder (ii) ein Punkt auf dem gegenüberliegenden Rand des Wasserhindernisses in gleicher Entfernung vom Loch fallen gelassen werden.
Regel 28 (Unbespielbarer Ball)
Es wird zwar akzeptiert, dass ein nichtbehinderter Golfer versuchen kann, einen Schlag mit einem Ball auszuführen, den ein anderer nichtbehinderter Golfer für unspielbar gehalten hat, aber die Probleme, mit denen Rollstuhlgolfer konfrontiert sind, sind viel ausgeprägter. Rollstuhlgolfer haben besondere Probleme, Golf zu spielen und sich in die richtige Position zu manövrieren, um einen Schlag auszuführen, und zwar häufig aufgrund des unebenen Geländes auf den meisten Golfplätzen.
So kann beispielsweise ein Ball, der direkt neben dem Fairway in den Bäumen liegt, oder ein Ball an einem mäßigen Hang aufgrund der Schwierigkeit, dorthin zu gelangen, oder der Gefahr, dass der Rollstuhl umkippt, unspielbar sein. Außerdem kann ein Ball in einem Bunker aufgrund der Bunkergestaltung schwierig, wenn nicht gar unmöglich zu spielen sein. So kann beispielsweise eine steile Fläche oder Kante einen Rollstuhlgolfer daran hindern, den Bunker zu betreten oder zu verlassen, und weicher und tiefer Sand kann die Bewegung behindern, so dass der Rollstuhlgolfer seinen Ball nicht erreichen oder seine Position nicht so anpassen kann, dass er bequem seine Haltung einnehmen kann.
Regel 28c erlaubt es einem Spieler, einen Ball innerhalb von zwei Schlägerlängen von der Stelle, an der der Ball lag, fallen zu lassen, aber aus den oben genannten Gründen kann diese Erleichterung nicht ausreichend sein. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit, einen Ball in einem Bunker außerhalb des Bunkers gemäß Regel 28 fallen zu lassen, mit einer zusätzlichen Strafe von einem Schlag – also insgesamt zwei Strafschlägen – als unangemessen hart für den Rollstuhlgolfer angesehen, dessen Ball sich in einer sehr spielbaren Position befand, der aber aufgrund der Konstruktion des Bunkers daran gehindert wurde, ihn zu erreichen.
Es wird daher die folgende Änderung des Wortlauts von Regel 28 empfohlen:
Regel 28. Ball unspielbar
Wenn ein Golfer mit einer Behinderung seinen Ball für unspielbar hält, muss er unter Strafe von einem Schlag:
a. einen Ball so nahe wie möglich an die Stelle spielen, von der aus der ursprüngliche Ball gespielt wurde (siehe Regel 20-5); oder
b. Einen Ball hinter dem Punkt abwerfen, an dem der Ball lag, wobei dieser Punkt direkt zwischen dem Loch und dem Punkt, an dem der Ball abgeworfen wird, liegen muss, wobei es keine Begrenzung gibt, wie weit hinter diesem Punkt der Ball abgeworfen werden darf. Befindet sich der unspielbare Ball in einem Bunker, darf ein Ball außerhalb des Bunkers fallen gelassen werden, wenn nach dieser Klausel verfahren wird; oder
c. Einen Ball innerhalb von vier Schlägerlängen von der Stelle, an der der Ball lag, fallen lassen, aber nicht näher zum Loch. Befindet sich der unspielbare Ball in einem Bunker, muss ein Ball in den Bunker geworfen werden, wenn nach diesem Absatz verfahren wird.