Extension reagiert auf COVID-19
Die COVID-19-Pandemie macht vielen Unternehmen in Wisconsin zu schaffen und sie suchen händeringend nach einem Weg, um diese Krise der öffentlichen Gesundheit zu bewältigen. Die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene haben schnell gehandelt, um Ressourcen für kleine Unternehmen bereitzustellen. Unser Ziel ist es, klare, prägnante Informationen bereitzustellen und den Kleinunternehmen in Wisconsin und den sie unterstützenden Partnern Zugang zu wertvollen Ressourcen zu verschaffen.
Paycheck Protection Program (PPP) Reopens
Mit dem neuen COVID-Entlastungsgesetz, das am 27. Dezember 2020 unterzeichnet wurde, kündigte die SBA die Wiedereröffnung des Paycheck Protection Program (PPP) mit zusätzlichen 284 Milliarden Dollar für Kleinunternehmen an.
Ab Montag, dem 11. Januar, können kommunale Finanzinstitute PPP-Darlehen im Rahmen der ersten Ziehung (für neue PPP-Kreditnehmer) vergeben, und am Mittwoch, dem 13. Januar, können dieselben Institute PPP-Darlehen im Rahmen der zweiten Ziehung bereitstellen. Diese neue Runde endet am 31. März 2021.
Wichtige Änderungen für diese Runde von PPP-Darlehen
Maximaler Darlehensbetrag von 2 Mio. USD
- Die meisten Darlehensnehmer können einen Darlehensbetrag in Höhe des 2,5-fachen ihrer durchschnittlichen monatlichen Lohnkosten im Jahr 2019 oder in den 12 Monaten vor dem Darlehensantrag erhalten.
- Kreditnehmer im Bereich Beherbergungs- und Gaststättengewerbe (NACIS-Branchencode 72) können einen Kreditbetrag in Höhe des 3,5-fachen ihrer durchschnittlichen monatlichen Lohn- und Gehaltskosten im Jahr 2019 oder in den 12 Monaten vor der Kreditbeantragung erhalten.
Zweites PPP-Darlehen
Bestimmte bestehende PPP-Kreditnehmer können jetzt ein PPP-Darlehen für eine zweite Inanspruchnahme beantragen. Ein Darlehensnehmer ist in der Regel für ein PPP-Darlehen mit zweiter Ziehung geeignet, wenn der Darlehensnehmer:
- vor dem 15. Februar 2020 tätig war
- weniger als 300 Beschäftigte hat
- nutzt oder nutzen wird, früheres PPP-Darlehen in Anspruch genommen oder wird es in Anspruch nehmen
- Kann in einem beliebigen Quartal des Jahres 2020 einen Rückgang der Bruttoeinnahmen* um mindestens 25 % nachweisen (im Vergleich zum gleichen Quartal des Jahres 2019)
Erweiterte Mittelverwendung
Unternehmen müssen weiterhin mindestens 60 % für Lohnkosten aufwenden, wozu laut Programm auch die vom Arbeitgeber bereitgestellte Gruppenversicherung gehört. Die 60-40-Kostenaufteilung zwischen Lohnkosten (Gehalt, Provisionen, Prämien, Löhne, Gruppenkranken-/Zahn-/Versorgungsversicherung, Gruppenrente) und Nicht-Lohnkosten gilt weiterhin. Für Selbstständige gilt nur das Gehalt. Für die verbleibenden 40 % – zusätzlich zu Hypothek/Miete und Versorgungsleistungen – können die Mittel auch ausgegeben werden für:
- Betriebsausgaben (d.h. Software- und Cloud-Computing-Bedarf)
- Sachbeschädigungskosten aufgrund öffentlicher Unruhen
- Lieferantenkosten für Lieferungen, die vor dem Erhalt des Darlehens bestellt wurden, oder verderbliche Waren, die vor oder während des Darlehens bestellt wurden
- PPE-Ausrüstung für Mitarbeiter, die zur Einhaltung der Richtlinien des Department of Health & Human Services, der Occupational Safety and Health Administration (OSHA), der Centers for Disease Control oder einer staatlichen oder kommunalen Behörde
Zusätzliche Änderungen
- Die Darlehensnehmer können die Laufzeit ihres PPP-Darlehens auf eine beliebige Länge zwischen 8 und 24 Wochen festlegen, um ihren geschäftlichen Anforderungen am besten gerecht zu werden
- 501(c)(6)s – Wohnungsbaugenossenschaften, Destinationsmarketingorganisationen usw. können jetzt PPP-Mittel beantragen
- Das PPP bietet mehr Flexibilität für Saisonarbeiter
- Bestimmte bestehende PPP-Darlehensnehmer können eine Änderung des Betrags ihres PPP-Darlehens für die erste Inanspruchnahme beantragen
Vorbereitung (für PPP-Darlehen für die erste Inanspruchnahme):
- Vergewissern Sie sich, dass Ihr Darlehensgeber mit dem PPP-Programm zusammenarbeiten will (das tun nicht alle).
- Wenn dies der Fall ist, fragen Sie den gewünschten Kreditgeber, was Sie zum Ausfüllen des Antrags benötigen (z. B., Betriebsvereinbarung/Satzung, Gründungsurkunde, Nachweis der Steuernummer, Kopie der Führerscheine der Unterzeichner).
Ressourcen
- Lesen Sie die vollständige Vorläufige Endgültige Regelung der SBA zu PPP-Darlehen mit zweiter Ziehung
- Lesen Sie die Vorläufige Endgültige Regelung der SBA zum Paycheck Protection Program in der Fassung des Economic Aid Act
Mehr über das Paycheck Protection Program
Unter dem Coronavirus Aid, Relief and Economic Security (CARES) Act bietet das Paycheck Protection Program (PPP) kleinen Unternehmen Zugang zu erlassbaren Darlehen, um das Überleben während der COVID-19-Pandemie zu sichern. Die PPP-Darlehen sollen den Unternehmen Kapital zuführen, um die Mitarbeiter zu halten. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, 501(c)(3) gemeinnützige Organisationen, 501(c)(19) Veteranenorganisationen und Stammesunternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten. Die Größenstandards variieren je nach Branche und umfassen entweder die Anzahl der Beschäftigten oder den Gesamtumsatz (siehe US SBA-Größenstandards). Auch Einzelunternehmen und unabhängige Auftragnehmer können Darlehen erhalten. Die Darlehen werden erlassen, wenn die Arbeitgeber ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung aufrechterhalten. Wichtige Informationen:
- Darlehen für Unternehmen, die ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung bis zu 8 Wochen aufrechterhalten.
- Darlehen werden mindestens 6 Monate (und bis zu einem Jahr) gestundet.
- Förderfähig sind Unternehmen, die am oder vor dem 15. Februar 2020 bestehen.
- Darlehen gelten für Unternehmen, die zwischen dem 15. Februar 2020 und dem 30. Juni 2020 durch COVID-19 geschädigt wurden.
- Das PPP gilt rückwirkend für Unternehmen, die bereits vor dem 15. Februar 2020 Arbeitnehmer entlassen haben.
- Die Darlehen stehen bis zum 30. Juni 2020 zur Verfügung
- Die Darlehen können zur Deckung förderfähiger Kosten verwendet werden, darunter: Lohn- und Gehaltszahlungen (Löhne, Gehälter, Provisionen usw.), Urlaub (Urlaub, Erziehungsurlaub, Familienurlaub, Krankheitsurlaub), Zahlungen für Leistungen (Gesundheitsleistungen, Versicherungsprämien, Altersvorsorge), Zahlungen von staatlich oder lokal veranlagten Arbeitnehmerentgelten, Zahlungen von Zinsen für Hypotheken und andere Verbindlichkeiten, Miete und Versorgungsleistungen.
- Die Darlehen müssen zur Deckung von 75 Prozent des Gehalts und der Lohnsumme verwendet werden, während die restlichen 25 Prozent für andere Ausgaben verwendet werden können.
Für eine Videodemonstration, wie man sich bewirbt: SBA Paycheck Protection Program (PPP) Application Walkthrough
Weitere Informationen finden Sie unter The Small Business Owner’s Guide to the CARES Act und Wisconsin Small Business Development Center
PPP Loan Forgiveness Application and Instructions
We’re All In Small Business Grant – Phase 2
WEDC stellt erneut Zuschüsse für kleine Unternehmen bereit. Diese Runde umfasst zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Dollar, die in 5.000-Dollar-Schritten an etwa 10.000 qualifizierte Unternehmen verteilt werden.
Zusammenfassung des Programms
- Zuschüsse in Höhe von 5.000 Dollar – Anträge können sowohl von Empfängern der ersten Runde als auch von denjenigen gestellt werden, die die erste Runde verpasst haben.
- Die Zuschüsse werden auf der Grundlage des Jahresumsatzes (0 bis weniger als 1 Mio. USD pro Jahr) und der Zahl der Beschäftigten (1 bis 50 Vollzeitbeschäftigte) im Jahr 2019 vergeben.
- Vorrangig berücksichtigt werden Unternehmen, die in der ersten Runde keine Mittel erhalten haben, sowie Unternehmen, die sich im Besitz von ethnischen Minderheiten befinden.
- Das Programm hat ein begrenztes Bewerbungsfenster: Montag, 19.10. um 8:00 Uhr bis Montag, 2.11. um 23:59 Uhr.
- Anträge MÜSSEN online beim WI Department of Revenue eingereicht werden – beachten Sie, dass der Prozess im Vergleich zu Phase 1 vereinfacht wurde (z.B., kein Unterstützungsschreiben erforderlich).
- Es handelt sich nicht um ein Bewerbungsverfahren, bei dem derjenige zum Zuge kommt, der zuerst bedient wird – die Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist geprüft.
Weitere Informationen finden Sie in den häufig gestellten Fragen (FAQ) zum „We’re All In“ Small Business Grant (Informationen in mehreren Sprachen).
Economic Injury Disaster Loan (EIDL)
Das Economic Injury Disaster Loan (EIDL) der US Small Business Administration dient dazu, kleinen Unternehmen zinsgünstige Katastrophenkredite zu gewähren. Kleine Unternehmen, die während der COVID-19-Pandemie einen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, können Betriebsmittelkredite in Höhe von bis zu 2 Mio. USD beantragen, um den vorübergehenden Verlust von Einnahmen aufgrund dieser Krise zu überwinden. Wichtige Informationen:
- Hauptvoraussetzung für kleine Unternehmen ist, dass sie zum 31. Januar 2020 einen Umsatzverlust im Vergleich zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Jahres 2019 nachweisen können.
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, 501(c)(3) gemeinnützige Organisationen und 501(c)(6) Wirtschaftsförderungsorganisationen.
- Das Darlehen kann zur Begleichung von Löhnen und Gehältern, festen Schulden, Verbindlichkeiten und anderen Rechnungen, die aufgrund der Krise nicht bezahlt werden können, verwendet werden.
- Die Darlehen können bis zu zwölf Monate gestundet werden, während dieser Zeit fallen jedoch Zinsen an.
- Die Laufzeit des Darlehens darf 30 Jahre nicht überschreiten.
Weitere Informationen finden Sie in The Small Business Owner’s Guide to the CARES Act und im Wisconsin Small Business Development Center
Ethnic Minority Emergency Grant (EMEG) Initiative
Das WEDC hat die Ethnic Minority Emergency Grant (EMEG) Initiative finanziert und vergibt Zuschüsse in Höhe von $2,pro Unternehmen an Unternehmen im Besitz ethnischer Minderheiten mit fünf oder weniger Vollzeitbeschäftigten (einschließlich des Eigentümers) im Einzelhandel, im Dienstleistungssektor oder im Gastgewerbe vergeben, die keine Unterstützung durch das Small Business 20/20 Program oder das Bundesgesetz CARES Act und/oder das Paycheck Protection Program erhalten haben. Weitere Informationen finden Sie unter Helping Minority-Owned Micro-Businesses Weather the Storm.
LISC Small Business Relief Grants
Zuschüsse stehen zur Verfügung, um kleine Unternehmen und Betriebe zu unterstützen, die von COVID-19 betroffen sind, insbesondere solche in unterversorgten Gemeinden, einschließlich farbiger Unternehmer sowie von Frauen und Veteranen geführte Unternehmen, die oft keinen Zugang zu flexiblem, erschwinglichem Kapital haben.
Lesen Sie mehr und beantragen Sie einen Zuschuss zur Unterstützung von Kleinunternehmen.
En Español
Hmong Wisconsin Chamber of Commerce Emergency Loan Fund
Die Hmong Wisconsin Chamber of Commerce (HWCC) hat als Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf die Geschäftswelt von Wisconsin einen Emergency Loan Fund eingerichtet. Siehe Förderfähigkeit und Antragsdetails.
WWBIC COVID-19 Fast Track Loan Program
Das COVID-19 Fast Track Loan Program der Wisconsin Women’s Business Initiative Corporation (WWBIC) richtet sich an bestehende Unternehmen, die während COVID-19 eine Unternehmensfinanzierung suchen. Die Unternehmer können eine Kreditlinie oder ein langfristiges Darlehen erhalten.
IFF
IFF hat mit über 100 gemeinnützigen Organisationen in acht Staaten des Mittleren Westens zusammengearbeitet, um ihre Darlehen bis zum Abschluss/Finanzierung zu bringen. Erfahren Sie mehr darüber, wie die IFF mit gemeinnützigen Organisationen zusammenarbeitet und wie Sie ihre Dienste nutzen können, um sich für das Payroll Protection Program zu bewerben.
The Red Backpack Fund
Erfahren Sie, welche von Frauen geführten Unternehmen für einen Zuschuss von 5.000 $ in Frage kommen.
Bewerben Sie sich um einen Zuschuss
Small Business 20/20 Program
Das Small Business 20/20 Program der Wisconsin Economic Development Corporation (WEDC) gewährt Finanzinstituten für Gemeindeentwicklung (CDFI) Zuschüsse von bis zu 20.000 Dollar für bestehende Kreditkunden. Das Programm Small Business 20/20 soll Unternehmen während der COVID-19-Pandemie beim Cashflow helfen. Dieses Programm richtet sich an bestehende Unternehmen in Wisconsin, die derzeit ein Darlehen über eine zugelassene CDFI erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter Wisconsin Economic Development Corporation
Wollen Sie mehr erfahren oder möchten Sie wissen, wie die Extension helfen kann? Wenden Sie sich an das Community Economic Development Program für allgemeine Anfragen oder wenden Sie sich an Ihren örtlichen County Educator, wenn Sie spezielle Hilfe benötigen.
Save Small Business Fund
Der Save Small Business Fund ist eine Zuschussinitiative, die kurzfristige Hilfe für kleine Arbeitgeber in den Vereinigten Staaten und ihren Territorien bietet. Es handelt sich um eine Initiative der U.S. Chamber of Commerce Foundation.
Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie ein kleines Unternehmen oder eine Handelskammer mit 3 bis 20 Beschäftigten (einschließlich Ihrer selbst und ohne unabhängige Auftragnehmer) führen. Das Unternehmen muss in einer wirtschaftlich schwachen Gemeinde angesiedelt sein. Dies sind die untersten 80 % der Postleitzahlen in den Vereinigten Staaten, die nach dem Distressed Communities Index zu den wirtschaftlich schwächsten Gemeinden gehören. Bevor Sie mit der Beantragung beginnen, werden Sie nach der Postleitzahl gefragt, unter der Sie bei der Steuerbehörde IRS registriert sind, um Ihre Förderfähigkeit zu bestätigen. Jetzt beantragen >