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Drogentests am Arbeitsplatz in Wisconsin

Wenn Ihr Arbeitgeber oder potenzieller Arbeitgeber in Wisconsin Sie aufgefordert hat, einen Drogentest zu machen, sollten Sie Ihre gesetzlichen Rechte kennen. Das Bundesrecht setzt Arbeitgebern bei Drogentests nur wenige Grenzen: Obwohl die Bundesregierung von Arbeitgebern in einigen sicherheitsrelevanten Branchen (einschließlich Transportwesen, Luftfahrt und Vertragspartner der NASA und des Verteidigungsministeriums) Tests verlangt, schreibt das Bundesrecht ansonsten keine Drogentests vor oder verbietet sie. In den meisten Fällen bestimmen staatliche und lokale Gesetze, ob ein Arbeitgeber Mitarbeiter und Bewerber auf Drogen testen darf.

Kein Drogentestgesetz in Wisconsin

Obwohl viele Staaten Gesetze erlassen haben, die das Recht eines Arbeitgebers auf Drogentests regeln oder einschränken, gehört Wisconsin nicht dazu. Obwohl Wisconsin von staatlichen Auftragnehmern bei bestimmten öffentlichen Projekten Drogentests verlangt, gibt es in Wisconsin kein Gesetz, das sich mit Drogentests in der Privatwirtschaft beschäftigt. Drogentests am Arbeitsplatz sind weder vorgeschrieben noch verboten.

Rechtsansprüche bei Drogentests

Da Wisconsin Drogentests am Arbeitsplatz nicht einschränkt oder verbietet, müssen sich Arbeitnehmer, die glauben, dass ihr Test illegal war, auf andere Rechtstheorien stützen. So kann ein Arbeitgeber beispielsweise rechtliche Probleme bekommen, wenn er weiß, wer getestet wird oder wie der Test durchgeführt wird. Hier sind einige Beispiele:

  • Behinderungsdiskriminierung. Der Americans with Disabilities Act (ACA) schützt einen Bewerber oder Mitarbeiter, der wegen einer Behinderung Medikamente einnimmt. Einige verschriebene Medikamente können bei einem Drogentest zu einem positiven Ergebnis führen, und einige Medikamente, die andernfalls illegal wären (wie Opiate), werden rechtmäßig für bestimmte Erkrankungen verschrieben. Wenn ein Bewerber aufgrund eines positiven Drogentests abgelehnt wird und die Medikamente des Bewerbers rechtmäßig für eine Behinderung verschrieben wurden, könnte das Unternehmen haftbar gemacht werden.
  • Andere Diskriminierungsansprüche. Ein Arbeitgeber, der bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern – z. B. nach Rasse, Alter oder Geschlecht – für Drogentests auswählt, könnte mit einer Diskriminierungsklage konfrontiert werden.
  • Eingriff in die Privatsphäre. Selbst ein Arbeitgeber, der einen legitimen Grund für einen Test hat, könnte durch die Art und Weise, wie er den Test durchführt, die Privatsphäre der Mitarbeiter verletzen. Zum Beispiel könnte die Aufforderung, sich zu entkleiden oder eine Urinprobe vor anderen Personen abzugeben, je nach den Umständen eine Verletzung der Privatsphäre darstellen.
  • Defamierung.

Ein Arbeitnehmer könnte einen berechtigten Anspruch auf Diffamierung haben, wenn der Arbeitgeber ein falsches positives Ergebnis veröffentlicht, sofern er böswillig handelt.