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Der Williams-Steiger Occupational Safety and Health Act of 1970 (84 Stat. 1590 et seq., 29 U.S.C. 651 et seq.) schreibt unter anderem vor, dass jeder Arbeitgeber, der unter das Gesetz fällt, seinen Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz und eine Arbeitsstätte zur Verfügung stellt, die frei von anerkannten Gefahren sind, die den Tod oder schwere körperliche Schäden bei seinen Arbeitnehmern verursachen oder verursachen können. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass Arbeitgeber die im Rahmen des Gesetzes erlassenen Normen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einhalten und dass Arbeitnehmer die im Rahmen des Gesetzes erlassenen Normen, Regeln, Vorschriften und Anordnungen einhalten, die für ihr eigenes Handeln und Verhalten gelten. Das Gesetz ermächtigt das Arbeitsministerium zur Durchführung von Inspektionen und zur Erteilung von Vorladungen und zur Verhängung von Strafen bei angeblichen Verstößen. Gemäß Abschnitt 20(b) des Gesetzes ist auch der Minister für Gesundheit, Bildung und Soziales befugt, Inspektionen durchzuführen und Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit Forschungs- und anderen damit verbundenen Aktivitäten zu befragen. Das Gesetz enthält Bestimmungen über die Beurteilung von Verstößen, über Fristen für die Beseitigung von Verstößen und über vorgeschlagene Sanktionen durch die Kommission zur Überprüfung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, wenn ein Arbeitgeber oder ein Arbeitnehmer oder ein bevollmächtigter Vertreter der Arbeitnehmer dagegen Einspruch erhebt, sowie über die gerichtliche Überprüfung. Zweck dieses Teils 1903 ist die Festlegung von Regeln und allgemeinen Grundsätzen für die Durchsetzung der Bestimmungen des Gesetzes über Inspektionen, Vorladungen und vorgeschlagene Sanktionen. In Situationen, in denen dieser Teil 1903 eher allgemeine Durchsetzungsgrundsätze als materiell- oder verfahrensrechtliche Vorschriften festlegt, können diese Grundsätze unter bestimmten Umständen geändert werden, wenn der Sekretär oder sein Beauftragter feststellt, dass eine alternative Vorgehensweise den Zielen des Gesetzes besser dienen würde.