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2010 Georgia Code TITEL 40 – KRAFTFAHRZEUGE UND VERKEHR KAPITEL 6 – EINHEITLICHE STRASSENVERKEHRSREGELN ARTIKEL 15 – SCHWERWIEGENDE VERKEHRSSTRAFTATEN § 40-6-393 – Totschlag durch ein Fahrzeug

O.C.G.A. 40-6-393 (2010)
40-6-393. Mord durch ein Fahrzeug
(a) Jede Person, die ohne Vorsatz den Tod einer anderen Person durch die Verletzung von Unterabschnitt (a) des Code-Abschnitts 40-6-163, Code-Abschnitt 40-6-390 oder 40-6-391 oder Unterabschnitt (a) des Code-Abschnitts 40-6-395 verursacht, begeht den Tatbestand des Mordes durch ein Fahrzeug ersten Grades und wird bei Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als drei Jahren und nicht mehr als 15 Jahren bestraft.
(b) Jeder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der ohne Vorsatz einen Unfall verursacht, der den Tod einer anderen Person zur Folge hat, und den Unfallort unter Verletzung von Unterabschnitt (b) des Code-Abschnitts 40-6-270 verlässt, begeht das Vergehen der Tötung durch ein Fahrzeug ersten Grades und wird bei Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als drei Jahren und nicht mehr als 15 Jahren bestraft.
(c) Jede Person, die den Tod einer anderen Person verursacht, ohne dies beabsichtigt zu haben, indem sie eine andere Bestimmung dieses Titels als Unterabschnitt (a) des Code-Abschnitts 40-6-163, Unterabschnitt (b) des Code-Abschnitts 40-6-270, Code-Abschnitt 40-6-390 oder 40-6-391 oder Unterabschnitt (a) des Code-Abschnitts 40-6-395 verletzt, begeht die Straftat der Tötung durch ein Fahrzeug zweiten Grades, wenn eine solche Verletzung die Ursache für den Tod ist, und wird bei Verurteilung wie in Code-Abschnitt 17-10-3 vorgesehen bestraft.
(d) Jede Person, die, nachdem sie gemäß Code Section 40-5-58 zu einem gewohnheitsmäßigen Zuwiderhandelnden erklärt wurde und während der Führerschein dieser Person entzogen ist, den Tod einer anderen Person ohne Vorsatz durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs verursacht, begeht das Vergehen der Tötung durch ein Fahrzeug ersten Grades und wird bei Verurteilung dafür bestraft, wird bei Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als fünf Jahren und nicht mehr als 20 Jahren bestraft, wobei der Schuldspruch oder die Verhängung einer solchen Strafe für eine so verurteilte Person ausgesetzt, zur Bewährung ausgesetzt, aufgeschoben oder verweigert werden kann, jedoch erst, nachdem diese Person mindestens ein Jahr im Strafvollzug verbracht hat.